Frage an Johannes Kahrs von Thomas W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kahrs,
Frage zur Beitragsbemessungsgrenze.
Da Sie mein Abgeordneter im Bundestag sind, richte ich diese Frage an Sie.
Wie lässt sich die Beitragsbemessungsgrenze rechtfertigen? Nach meinem laienhaften Verständnis ist es ungerecht, wenn ein Facharbeiter mit 30k€/Jahr Verdienst prozentual mehr in die Renten- und Krankenversicherung zahlt als eine Führungskraft mit 100k€/Jahr. (Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Beitragsbemessungsgrenze )
Wie sieht Ihre Position und die Ihrer Partei zu dem Thema aus?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wiegold
Sehr geehrter Herr Wiegelt,
vielen Dank für Ihre Frage zur Beitragsbemessungsgrenze, die ich gerne beantworte.
Würde man die Beitragsbemessungsgrenze aufheben, würden die Beiträge von Hochverdienern schnell in keiner Relation mehr zu den zur Verfügung gestellten Leistungen stehen. Das wäre aufgrund der in Deutschland herrschenden Beitragsäquivalenz verfassungswidrig. Die SPD verfolgt daher andere Ansätze, um für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Wir fordern beispielsweise, dass die Beitragsparität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder hergestellt wird. Obwohl die gut gefüllten Sozialkassen und die gute Konjunktur diesen Schritt erlauben würden, blockieren CDU/CSU dieses Vorhaben derzeit. Wir werden diese Forderung deshalb in unser Wahlprogramm aufnehmen.
Des Weiteren arbeiten wir im Rahmen unseres Wahlprogramms an Vorschlägen für mehr Steuergerechtigkeit. Vorstellbar ist dabei unter anderem eine Entlastung niedriger Einkommen bei den Sozialversicherungsbeiträgen.
Mit freundlichem Gruß
Johannes Kahrs