Frage an Johannes Kahrs von Christine K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kahrs,
lt. einer Auskunft des Bundesministerium des Innern (Bürgerservice)wurden im Jahr 2016 rd. 280.000 Asylsuchende festgestellt. Daneben, so das BMI, hat Deutschland schutzsuchende Drittstaatenangehörige u.a. im Resettlement-Verfahren, Relocation-Verfahren und im Rahmen des Familiennachzuges aufgenommen.
Können Sie mir mitteilen, wieviele schutzsuchende Drittstaatenangehörige 2016 im Resettlement-Verfahren, im Relocation-Verfahren und im Rahmen des Familiennachzuges im Jahr 2016 aufgenommen wurden?
Herzlichen Dank für Ihre Auskunft im voraus!
Christine Kirchhoff
Sehr geehrte Frau Kirchhoff,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr damit verbundenes Engagement. Wie Sie sich sicher vorstellen können, beschäftigt sich auch die SPD-Bundestagsfraktion aktuell mit diesem Thema. Zu den von Ihnen aufgebrachten Fragen möchte ich wie folgt antworten.
Im Resettlement-Verfahren werden Flüchtlinge aus Erstaufnahmestaaten ohne Zukunfts- oder Rückkehrperspektive nach Deutschland übergesiedelt. Diese sind in der Regel besonders schutzbedürftig und werden dauerhaft in Deutschland aufgenommen. Im Jahr 2016 kamen 1.060 Flüchtlinge aus der Türkei und 155 aus dem Libanon. Somit kamen 2016 insgesamt 1.215 Resettlement-Flüchtlinge in Deutschland an.
Beim Relocation-Programm nimmt Deutschland aus anderen EU-Mitgliedsstaaten mit erreichten Kapazitäten, wie aktuell Griechenland und Italien, Asylsuchende auf. Nach Angaben des Caritasverbandes e.V. sind 2016 insgesamt 1228 Personen im Rahmen dieses Programmes nach Deutschland eingereist.
Im Jahr 2016 kamen nach Angaben des Auswärtigen Amtes 39.605 Angehörige anerkannter syrischer Geflüchteter mit einem Familienzusammenführungsvisum nach Deutschland.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Mit fröhlichem Gruß
Johannes Kahrs