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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Johannes Kahrs von Klaus-Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kahrs,
Ihr SPD-Vize Schäfer-Gümbel erklärte aktuell, Verfassungsfeinde wie Pegida-Organisator Bachmann seien ein Fall für den Staatsanwalt.
(Quelle: z.B. ARDtext Di.03.11.15)
Zur Klarstellung: Ich will die Aussage weder werten noch für Herrn Bachmann Partei ergreifen! Sollte nicht jeder nachweisbare Rechtsbruch in unserem Rechtsstaat verfolgt und geahndet werden? Unabhängig von der Person? Vor dem Gesetz sind wir doch alle gleich ( GG )?
Daraus ergibt sich konkret folgende Frage : Bundeskanzlerin Merkel hat im Alleingang geltendes EU-Recht gebrochen hat. Sie hat die geltende Dublin-II/ III-Verordnung b i s h e u t e rechtswidrig außer Kraft gesetzt.
Ist Frau Merkel daher auch ein Fall für den Staatsanwalt?
Mit freundlichem Gruß
K.-P. Steinberg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Steinberg,

selbstverständlich ist jeder Mensch vor dem Gesetz gleich. Daher sollte man Aussagen wie die von Herrn Bachmann juristisch verfolgen, egal von wem sie kommen. Solche menschenverachtenden Äußerungen haben, selbst unter dem Gesichtspunkt der freien Meinungsäußerung, in Deutschland keinen Platz.

Die Entscheidung der Bundeskanzlerin die in Ungarn gestrandeten Flüchtlinge nach Deutschland einreisen zu lassen war eine humanitäre, die sich durchaus mit dem ersten Artikel unserer Verfassung begründen lässt.

Die Regelungen des „Dublin III“-Abkommens, waren zu diesem Zeitpunkt faktisch bereits längst außer Kraft gesetzt. Nicht von Deutschland, sondern durch die große Menge nicht registrierter Flüchtlinge, die sich, bevor sie nach Ungarn kamen, bereits durch mehrere EU-Länder bewegt hatten.

Die Kraft des Faktischen hat die „Dublin-III“-Regelungen nicht mehr umsetzbar gemacht, weshalb das Verhalten der deutschen Regierung und der Kanzlerin aus meiner Sicht an
dieser Stelle keinen Rechtsbruch darstellt. Es wurde lediglich darauf verzichtet auf die Einhaltung einer praktisch nicht mehr umsetzbaren Richtlinie zu verzichten, um eine humanitäre Katastrophe an der ungarischen Grenze zu verhindern.

Ich denke man kann über das Vorgehen der Kanzlerin durchaus streiten, ob es hierbei nicht bessere Wege gegeben hätte. Wir müssen jetzt allerdings mit den Tatsachen umgehen, darauf reagieren und diesen Prozess für die kommenden Jahre aktiv gestalten. Die Rückkehr zu einem geordneten Verfahren mit klaren Regeln und Abläufen ist hier unabdingbar.

Mit freundlichem Gruß
Johannes Kahrs