Frage an Johannes Kahrs von Mario P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Kahrs,
vielen Dank für Ihre Antwort. Auch wenn ich von Ihren Antworten irritiert bin.
Zu Frage 1) Viele der Asybewerber haben eben kein Recht auf Asyl hier, weil Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen. (z.B. Flüchtlinge vom Balkan)
Bei Antwort 2 vermischen Sie die Flüchtlinge mit allen Ausländern in Deutschland. Was wollen Sie damit suggerieren? Die Frage war ausschließlich auf die Asylbewerber bezogen. Frage 2 ist für mich nicht im Ansatz von Ihnen beantwortet worden.
3) Kann man Asylbewerber ohne Pass ausweisen?
4) Können Sie mir bitte die Quelle nennen zu den Bildungsniveaus der Asylbewerber? In Somalia zum Beispiel sind 62,2% aller über 14 jährigen Analphabeten ( http://www.49-afrika.s-cool.org/?action=ctr ).
Ich hoffe auf Beantwortung meiner Fragen. Besonders Frage 2 wurde nicht im Ansatz beantwortet?
Beste Grüße
M. Petzold
Sehr geehrter Herr Petzold,
zu 1.) Ich schrieb Ihnen, dass das Asylrecht teil des Grundgesetzes ist und deshalb nicht durch einen Volksentscheid zur Disposition gestellt werden kann. Das bedeutet natürlich nicht, dass jeder Antragsteller einen positiven Bescheid bekommt. Die Bewertung wer Asyl in Deutschland bekommt, liegt nicht bei mir oder Ihnen, sondern bei dem geschulten verantwortlichen Personal, das die Anträge bearbeitet und sich dabei an Recht und Gesetz hält. Die positiv beschiedenen Asylanträge aus dem Westbalkan liegen beispielsweise bei unter einem Prozent.
Zu 2.) Wenn hier irgendetwas suggestiv ist, dann sind das ja wohl Ihre Fragen und das wissen sie auch... Ich antworte Ihnen aber gern noch einmal: Es wird ganz sicher keine Steuererhöhung nötig sein, weil derzeit mehr Flüchtlinge nach Deutschland kommen, als in den vergangenen Jahren. In welcher verhältnismäßig geringen Größenordnung sich die finanzielle Belastung pro Einwohner in Deutschland darstellt, habe ich Ihnen bereits erklärt. Es könnte sein, dass wir kurzfristig auf die ein oder andere Ortsumgehung in Buxtehude verzichten müssen, aber mittel- und langfristig wird Deutschland meiner Meinung nach von der Zuwanderung, auch durch Flüchtlinge, profitieren. Die demographische Entwicklung Deutschlands macht Zuwanderung sogar bereits jetzt dringend erforderlich, damit wir unseren Lebensstandard auch in Zukunft sichern können. Selbstverständlich muss diese Zuwanderung, von der Flüchtlinge einen Teil sind, sich im Rahmen unserer Gesetze abspielen. Außerdem wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um die Asylverfahren zu beschleunigen – dies spart bei der Ablehnung eines Antrags Geld, weil der Asylbewerber früher abgeschoben wird und hilft bei einer Anerkennung, den Asylbewerber früher in Arbeit zu bringen.
Zu 3.) Man hat dann ein offensichtliches Problem mit der Ausweisung, wenn die Identität des Flüchtlings nicht geklärt ist, weil man dann nicht weiß, in welches Land abgeschoben werden soll. Deshalb werden beispielsweise auch die Fingerabdrücke von Asylbewerbern genommen, um so eventuell Identitäten feststellen zu können und um zu sehen, ob die Person bereits in der Vergangenheit einen Antrag gestellt hatte. Ein Flüchtling der bei seinem Identitätsnachweis nicht mitwirkt, wird allerdings auch kein Bleiberecht bekommen – und dies ist ja das Ziel der Flüchtlinge. Mir ist klar, dass es Flüchtlinge gibt, die diese „Schwäche“ im Asylrecht bewusst ausnutzen, um Ihre Abschiebung zu verzögern – eine Lösung dieses Problems darf jedoch nicht zu Lasten der Flüchtlinge gehen, die unsere Hilfe brauchen und verdienen.
Zu 4.) Der Anteil der somalischen Flüchtlinge fällt kaum ins Gewicht, weshalb Ihr Beispiel nicht wirklich dienlich ist. Der größte Teil der Flüchtlinge kommt aktuell aus Syrien, Serbien und Afghanistan. Überhaupt ist das allgemeine Bild vom Flüchtling als mittellosen Analphabeten nicht richtig – selbst wenn dies auf einen kleineren Teil zutreffen mag. Das liegt schon darin begründet, dass es gerade einem mittellosen Analphabeten eben kaum möglich ist, eine solche lange Flucht zu planen, zu organisieren und durchzuführen.
Unter folgenden Links können Sie Qualifikationserhebungen von Flüchtlingen aus den Jahren 2011 und 2014 einsehen:
http://www.xenos-de.de/xenos/SharedDocs/Publikationen/Bleiberecht/2014_09_0
8_qualifikationserhebung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
http://www.xenos-de.de/xenos/SharedDocs/Publikationen/Bleiberecht/2011_03_2
9_br_info.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Wenn Sie mich unter johannes.kahrs@bundestag.de anschreiben, schicke ich Ihnen gern noch den Bericht zur wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekts „Frühzeitige Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern“, der ebenfalls Erhebungen hierzu enthält, deren Zahlen noch positiver ausfallen. Hiervon habe ich leider keinen Link, sondern nur ein pdf-Format…
Mit freundlichem Gruß,
Johannes Kahrs