Frage an Johannes Kahrs von Hella H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Kahrs,
Sie sind der Sprecher der SPD im Bundestags-Haushaltsausschuss und deshalb wende ich mich heute an Sie:
Im Rahmen des „Denkmalschutz-Sonderprogramms V“ der Staatsministerin Grütters haben Sie sich im November 2014 dafür eingesetzt, dass das Museum für Kunst und Gewerbe in Hamburg für das Projekt „Wiederherstellung der Historischen Turnhalle von 1877“ mit 300.000 € gefördert werden soll. Da die ehemalige Turnhalle bekanntlich seit 1908, also bereits über 100 Jahre, nicht mehr existiert, handelt sich bei diesem MKG-Projekt nicht um eine Restaurierungsmaßnahme und kann deshalb nicht nach dem Programm „national wertvolle Kulturdenkmale“ gefördert werden.
Durch meine Internetrecherche habe ich als Kriterium für das "Denkmalschutz-Sonderprogramm V“ die Aussage von Frau SM Grütters gefunden, dass mit diesem bekanntlich stark nachgefragten Programm nur „dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen“ gefördert werden können und sollen.
Können Sie mir bitte mitteilen:
1. welche dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen beim Museum für Kunst und Gewerbe für Sie den Ausschlag gegeben haben, sich für diese Förderung einzusetzen, um damit die erst 2006 fertiggestellten Baumaßnahmen im Mitteltrakt zurückzubauen? Einen Sanierungsbedarf konnte ich persönlich dort nicht feststellen.
2. welchen Ermessensspielraum es in den Kriterien bei der Vergabe von Mitteln aus dem „Denkmalschutz-Sonderprogrammes V“ gibt, um Umbauten ohne einen dringenden Sanierungsbedarf fördern zu können?
3. Ist Ihnen bekannt, dass das Denkmalschutzamt der Kulturbehörde Hamburg für den Förderantrag eine fehlerhafte Beurteilung des Projektes abgegeben hat? Wenn ja, welche?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Vorwege
Hella Häussler
8. Mai 2015
Sehr geehrte Frau Häussler,
vielen Dank für Ihre Frage. Für mich war das positive Votum des Denkmalschutzamtes der Kulturbehörde Hamburg maßgeblich für meine Entscheidung.
Mit freundlichem Gruß,
Johannes Kahrs