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Johannes Kahrs
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Frage von Tobias M. •

Frage an Johannes Kahrs von Tobias M.

Sehr geehrter Herr Kahrs,

besorgt bin ich über das Gesetzespaket zum Thema Fracking, welches heute im Bundestag in einer ersten Lesung beraten wird. Auch wenn sich die Umweltministerin mit den strengsten Regelungen im Bereich Fracking rühmt, ist dieses Verfahren doch sehr umweltschädlich. Außerdem bietet das Gesetz zahlreiche Schlupflöcher die Raum geben, vorrangig betriebswirtschaftliche Interessen auf Kosten der Natur zu verfolgen. Dazu gehören unter anderem:

- Das aus den USA bekannte, besonders umweltschädliche Schiefergasfracking soll ab sofort unterhalb von 3000 Metern erlaubt werden – dort, wo der Großteil der Vorkommen liegt.
- Probebohrungen werden auch oberhalb der 3000-Meter-Grenze zugelassen.
- Kommerzielles Schiefergasfracking oberhalb von 3000 Metern wird ab Ende 2018 möglich.
- Fracking zur Förderung von Tight Gas bleibt weiterhin sowohl oberhalb als auch unterhalb von 3000 Metern erlaubt, obwohl hier viele Umweltrisiken genauso bestehen wie bei der Förderung von Kohleflöz- oder Schiefergas.
- Die Entsorgung des mit hochgiftigen Stoffen belasteten Lagerstättenwassers wird nicht klar reguliert. Auch nach der neuen Regelung kann es unbehandelt in den Boden verpresst werden.

Daher meine Frage: Wie stehen Sie zu den oben genannten Punkten? Werden Sie dem Gesetzespaket bezüglich Fracking zustimmen, obwohl selbst das Umweltministerium sagt, dass Fracking keinen nennenswerten beitrag zu unserer Energieversorgung leisten kann?

Als Bürger Ihres Wahlkreises bitte ich Sie: Stimmen Sie dagegen und setzen Sie sich für ein generelles Verbot von Fracking ein.

Mit freundlichen Grüßen,

Tobias Montag

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Montag,

Zunächst danke ich Ihnen für Ihr Engagement und ihre fundierte Nachfrage.

Ich gebe Ihnen in sofern Recht, als dass es sich beim Fracking um eine Methode zur Rohstoffgewinnung handelt, die durch Gesetze klar reguliert werden muss, um Mensch und Umwelt hinreichend zu schützen. Die von Ihnen genannten ´Schlupflöcher´ wollen wir keinesfalls entstehen lassen.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird darauf achten, dass der Schutz der Umwelt, der Gesundheit sowie des Schutzgutes Trinkwasser absoluten Vorrang erhalten. Die jetzt geplanten Gesetzesinitiativen zielen darauf ab, bestehende Regelungen im Berg- und Wasserrecht zu konkretisieren und zu verschärfen.

Fracking zur Gewinnung von Erdgas in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern soll verboten werden. Ausschließlich wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Umwelt sollen unter strengen Auflagen möglich sein. Die dabei verwendeten Frackflüssigkeiten dürfen nicht wassergefährdend sein.

Der vorliegende Entwurf sieht vor, ab 2018 das kommerzielle Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein nur dann zu genehmigen, wenn eine unabhängige Expertenkommission die grundsätzliche Unbedenklichkeit der beantragten Technologie in einer bestimmten geologischen Formation attestiert hat. Die tatsächliche Genehmigung bleibt aber in der Verantwortung der zuständigen Bergbau- und Wasserbehörde der Länder, die durch das Votum der Expertenkommission nicht gebunden ist. Das heißt, auch wenn die Kommission die Unbedenklichkeit attestiert hat, können die Länder ein Verbot aussprechen.

Das bereits heute praktizierte, sogenannte „konventionelle“ Fracking zur Gasförderung u. a. in Sandgesteinen soll aber weiterhin durchführbar sein. Die hier bereits bestehenden Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt, beispielsweise der Umgang mit Lagerstättenwasser, sollen deutlich verschärft werden. Für alle Frackingvorhaben werden Umweltverträglichkeitsprüfungen verbindlich vorgeschrieben, was die Transparenz und Beteiligung im Genehmigungsverfahren deutlich verbessert. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist damit zwingend durchzuführen.

Darüber hinaus sind Regelungen zur Vorsorge vor Erdbeben und zur Vermeidung von Methanemissionen vorgesehen. Die Beweislast für mögliche Bergschäden, die von Fracking-Maßnahmen bzw. Tiefbohrungen stammen, soll den Unternehmen auferlegt werden. Zudem werden Sie erstmals verpflichtet, die von Ihnen beim Fracking verwendeten Substanzen offenzulegen.

In Wasserschutzgebieten, Heilschutzquellen, Einzugsgebieten von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung dienen, wird Fracking untersagt. In den genannten Schutzgebieten wird auch die untertägige Einbringung von Lagerstättenwasser verboten.

Die Regelungen für den Umgang mit Lagerstättenwasser werden insgesamt deutlich verschärft. An die Entsorgung von Rückflüssen werden hohe Anforderungen gestellt. Auch bei der Entsorgung von Lagerstättenwasser wird eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und damit eine zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt.

Für Naturschutzgebiete und Nationalparke soll ein Verbot gelten, welches für die Errichtung von Anlagen zum Fracking bzw. zur Ablagerung von Flüssigkeiten gelten soll, um den Schutz dieser besonders empfindlichen Gebiete sicherzustellen. In Natura 2000-Gebieten werden sowohl das Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein als auch die untertägige Einbringung von Lagerstättenwasser von solchen Fracking-Maßnahmen verboten. Wir legen großen Wert darauf, dass die von Ihnen problematisierte Entsorgung des Lagerstättenwassers klar reguliert wird.

Im weiteren Verfahren wird sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine sorgfältige Beratung der Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag einsetzen, bei der auch die Umweltverbände und betroffenen gesellschaftlichen Gruppen angehört werden. Insbesondere die Fragen des Umgangs mit dem Lagerstättenwasser, die Durchsetzbarkeit eines Fracking-Verbots im Schiefergestein durch Behörden der Länder sowie die Sinnhaftigkeit der im Gesetz vorgesehenen Abgrenzung von Fracking-Verbotsgebieten werden wir umfassend überprüfen und daraus eine Positionierung der SPD-Bundestagsfraktion entwickeln. Die SPD wird dafür sorgen, dass der Schutz der Umwelt, insbesondere unseres Trinkwassers, dabei das zentrale Anliegen sein wird. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls auf eine Gesetzesänderung hinzuwirken.

Mit freundlichem Gruß

Johannes Kahrs