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Johannes Kahrs
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Frage von Anna D. •

Frage an Johannes Kahrs von Anna D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kahrs,

unter uns leben Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, die nicht (mehr) arbeiten können, da sie dafür zu alt oder zu krank sind. Oft leben sie recht isoliert und versuchen, sich gegen das Gefühl der Einsamkeit und Hoffnungslosigkeit zu behaupten. Einige haben Internet und nutzen es aktiv, vor allem in den langen Abendstunden. Ein Gerät mit Internetzugang haben sie noch aus der Zeit ihrer Berufstätigkeit oder auf andere Weise erhalten. Dauerhaft können einige aber die monatlichen Kosten schwer abzweigen, zu viel anderes schmälert ihre Haushaltskasse heutzutage.

Weshalb kann es da keinen Ermessens-Spielraum geben, wenn ein nachvollziehbar begründeter Antrag bei der Grundsicherung gestellt wird? Der Hinweis darauf, dass dies im Regelsatz enthalten sei, wird keineswegs einem persönlichen Einzelschicksal gerecht?!

Und eine jederzeit im eigenen Wohnraum mögliche Teilnahme wird auch nicht dadurch kompensierbar, dass jemand tagsüber mal woanders und sei es gratis ins Internet gehen kann. Das alles noch weniger, wenn dazu die Mobilität eingeschränkt ist.

Können Sie sich bei diesem Thema eine parlamentarische Initiative oder die Unterstützung einer solchen vorstellen?

Was empfehlen Sie diesem Personenkreis sonst?

Mit freundlichem Gruß
Anna Dittmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Dittmann,

zunächst möchte ich Sie um Entschuldigung für die späte Antwort bitten. Offenbar ist meine Antwort beim versenden nicht korrekt abgeschickt worden.

Der Regelsatz ist dafür gedacht, die laufenden, dringend notwendigen Kosten zu decken. Dazu gehört auch der Internetanschluss. Seit 2014 beträgt der Anteil für Kommunikationsausgaben € 34,53. Kombinierte Telefon- und Internetflatrates sind heutzutage für deutlich weniger zu bekommen. Vergleichsportale können dabei helfen, dass man nicht zu viel zahlt.

Mir ist natürlich klar, dass die Sätze insgesamt knapp bemessen sind. Zusätzliche Aufwendungen sind dennoch nur bei besonders schwerwiegenden Fällen möglich, beispielsweise bei Schwangerschaften oder chronischen Erkrankungen. Diese Einschränkungen waren und sind aber leider notwendig, um allen Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, helfen zu können, ohne dabei das Sozialsystem an seine Grenzen zu bringen.

Mit freundlichem Gruß,
Johannes Kahrs