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Johannes Kahrs
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Johannes Kahrs von Klaus-Peter S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kahrs,

die Große Koalition plant eine Neuregelung der Abgeordnetendiäten und der Abgeordnetenpensionen. Wird daran gedacht, dass es eine Gleichbehandlung mit dem Rest der Arbeitnehmer gibt ? Konkret: Kommt auch die " Rente mit 67" für Abgeordnete, oder sind wir doch wieder nicht alle gleich? Wie ist Ihr Kenntnisstand in dieser Angelegenheit?

Mit freundlichem Gruß aus der Hansestadt Hamburg
Klaus-Peter Steinberg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Steinberg,

Die Grundlage des Gesetzentwurfes sind die Vorschläge einer unabhängigen Kommission. Noch ist dieser Gesetzentwurf nicht diskutiert worden, weder in der SPD-Bundestagsfraktion, noch in der Koalition. Dementsprechend kann ich zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht sagen, was am Ende tatsächlich beschlossen wird.

Grundsätzlich sieht der Entwurf in Hinblick auf die Altersbezüge folgendes vor:

- Bisher konnten langjährige (nur diese!) Abgeordnete schon mit 55 bzw. 57 Jahren ohne Abschlag Altersversorgung beziehen. Dies soll künftig abgeschafft werden. Zukünftig gelten die Regeln der Rente mit 67 auch für Abgeordnete. Für bereits erworbene Ansprüche gilt Bestandsschutz.
- Eine vorzeitige Altersentschädigung kann künftig ­ wie in der gesetzlichen Rentenversicherung - nur mit Abschlägen und frühestens mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden (Der Abschlagsbetrag beträgt wie in der gesetzlichen Rentenversicherung 0,3% pro vorzeitig in Anspruch genommenen Monat).
- Der Höchstsatz der Altersversorgung wird von 67,5 Prozent auf 65 Prozent abgesenkt.

Sie sehen, daß die Rente mit 67 nach dem Willen der SPD auch für Abgeordnete gelten wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs