Frage an Johannes Kahrs von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kahrs,
mit Interesse habe ich einen Tweet auf Twitter von Ihnen gelesen, in dem Sie einen Merkel-kritischen Artikel mit den Worten "sie kann es halt nicht! weder kurs noch richtung!" verlinken. (https://twitter.com/kahrs/statuses/417542302014636033)
Ein anderer Nutzer weist Sie dann darauf hin, dass Sie Merkel im Bundestag ja schließlich zur Kanzlerin gewählt haben. Ich muss zugeben, dass das auch mein erster Gedanke beim lesen Ihres Tweets war. Erstaunt war ich dann aber über Ihre abermalige Antwort: "vertrag ist vertrag. alles ok."
Nachdem Ihre Partei im Rahmen der Mitgliederbefragung über den Koalitionsvertrag immer wieder betont hat, dass dies keine Frage eines imperativen Mandats ist, stelle ich mir jetzt die Frage: schafft denn ein Koalitionsvertrag selbst ein imperatives Mandat? Oder zumindest in der Frage der Kanzlerwahl?
Wären Sie dem Grundgesetz nach nicht auch in der Frage eigentlich ausschließlich Ihrem Gewissen verpflichtet? Und wenn Sie doch der Meinung sind, dass Frau Merkel "es nicht kann", wie können Sie Frau Merkel dann guten Gewissens zur Kanzlerin wählen?
Es tut mir sehr leid, aber ich kann meine Gedanken dazu nicht sortieren, ich würde mich freuen, wenn Sie dies für mich aufklären könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
Vielen Dank für Ihre Frage.
Ein Koalitionsvertrag ist eine rechtlich nicht bindende Vereinbarung zur politischen Zusammenarbeit, die kein imperatives Mandat begründet. Ich persönlich halte einige der Kompromisse im Koalitionsvertrag aus Sicht der SPD nicht für besonders gelungen, was aber in der Natur der Sache liegt. Für mich überwiegen aber die positiven Aspekte, weshalb ich es mit meinem Gewissen vereinbaren kann, die Große Koalition zu unterstützen. Es wäre aus meiner Sicht unglaubwürdig, den Koalitionspartner, gegen denn die SPD zuvor vier Jahre lang opponierte, nun im allem zuzustimmen und nur noch zu loben.
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Kahrs