Frage an Johannes Kahrs von Thorsten S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Kahrs,
ich bin ein Arbeitssuchender und alleinerziehender Vater der aufgrund einer erblich bedingten Krankheit im Rollstuhl sitzt. Mein Kind ebenfalls.
Mir ist schon mehrfach aufgefallen, wenn ein z.b. ein Ladeneigentümer eine 450€ Kraft sucht das dieses Stellenausschreibung im Schaufenster ausgehängt wird aber soviel ich weiß muss man doch neutral aushängen sprich männlich/weiblich zweck Diskriminierung zu vermeiden.
Frage: Wer oder wird so etwas eigentlich kontrolliert?
Desweiteren möchte ich gern von Ihnen wissen ob eine Aufklärung stattfindet gegenüber den Arbeitgebern wegen Vorteile/Nachteile für den Arbeitgeber?
Ich habe nämlich bemerkt das viele Chefs auf den alten stand sind (kündigungsrecht) oder sogar ausreden suchen um mich zu beschäftigen obwohl die Stellenausschreibung auf mich passt.
Mit freundlichen Grüßen
Th.Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage.
Tatsächlich sind die Anforderungen an Stellenanzeigen, wie sie im BGB stehen, recht streng: außer bei offenkundigen und gerechtfertigten Sonderfällen müssen sie geschlechtsneutral formuliert sein und dürfen auch sonst nicht ungerechtfertigt diskriminieren.
Kontrolliert wird dies meines Wissens nicht. Allerdings kann jeder Stellenbewerber, der abgelehnt wird und meint, dies sei auf ungerechtfertigte Diskriminierung zurückzuführen, den Rechtsweg beschreiten und klagen.
Die Arbeitgeber sind grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, sich über die neueste Gesetzeslage auf dem Laufenden zu halten. In größeren Betrieben sollte dies die Aufgabe der Personalabteilung sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Kahrs