Frage an Johannes Kahrs von Holm S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kahrs,
Herr Snowden hat in der Tat in Deutschland [per Fax bei der deutschen Botschaft in Moskau] um Asyl ersucht, nicht nur in Russland. Für Deutschland wurde dieses Gesuch allerdings vom Auswärtigen Amt abgelehnt, wie in diversen den USA verbundenen Staaten auch. In Russland wurde das Asyl genehmigt.
Sie beantwortet meine Frage danach, ob Sie für oder gegen eine Bewilligung des Asyls Edward Snowdens in Deutschland stimmen würden nicht, auch wenn ich Sie nicht nach Ihrer Meinung als Privatmensch sondern in Ihrer Funktion in der SPD danach gefragt habe.
Ich möchte meine Eingangsfrage und Ihre Antwort darauf zitieren:
meine Frage:
> würden Sie in Ihrer Funktion (und nicht als Privatmensch) dafür stimmen, Herrn Edward Snowden in Deutschland Asyl zu gewähren?
<
Ihre Antwort:
>Da Herr Snowden in Russland um Asyl ersucht und es erhalten hat, stellt sich die Frage nach einem Asyl in Deutschland derzeit nicht. Würde Edward Snowden in Deutschland Asyl suchen, so läge die Entscheidung darüber nicht in der Macht des Bundestages, also auch nicht bei mir in meiner Funktion, sondern beim Innenministerium.<
Ich fürchte dies habe ich missverständlich formuliert worum es mir im Grunde ging und daher möchte ich meine eigentliche Frage umformulieren und wäre Ihnen dankbar erneut zu antworten:
Wie steht es um Ihre Meinung als Abgeordneter der SPD zu einem potenziellen Asylantrag Edward Snowdens in Deutschland, wären Sie für oder gegen eine Bewilligung?
Mit freundlichem Gruß,
Holm Ström
Sehr geehrter Herr Ström,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Edward Snowdens hypothetischer Asylantrag würde wie jeder andere auch gemäß den ermittelbaren Fakten beurteilt werden. Asyl kann derjenige erhalten, der politisch verfolgt wird. In Snowdens Fall ist dies bei allem Verständnis für seine Handlungen höchstwahrscheinlich nicht der Fall. Geheimnisverrat mag unter Umständen moralisch zu rechtfertigen sein, das schützt aber nicht vor rechtlichen Konsequenzen, die auch in diesem Fall nicht politische Verfolgung darstellen. Die amerikanischen Gesetze gegen Geheimnisverrat sind den deutschen äquivalent, Herr Snowden müsste, wäre er Deutscher, sich auch hierzulande den rechtlichen Konsequenzen stellen müssen. Um eine definitive Aussage treffen zu können, fehlen mir aber die entsprechenden notwendigen, umfassenden Informationen. Sollte es allerdings so sein, dass Edward Snowden z.B. als Zeuge bei etwaigen strafrechtlichen Ermittlungen in Deutschland wegen möglicher Verstöße gegen deutsches Recht benötigt würde, könnte ich mir vorstellen, dass ein Aufenthaltsrecht aufgrund überragendem öffentlichen Interesse bewilligt würde.
Ich kann aber nur noch einmal betonen, dass dieser Fall nun einmal rein hypothetisch ist und überdies ich in meiner Funktion bzw. in meiner Mandatstätigkeit eben nicht mit der Bewilligung von Asyl befasst wäre.
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Kahrs