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Frage von Thomas S. •

Frage an Johannes Kahrs von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kahrs,

setzten Sie sich für die Möglichkeit von Volksabstimmungen mit Gültigkeit der einfachen Mehrheit und dann rechtsverbindlicher Gültigkeit auf Landes und Bundesebene ein?
Ich bitte um eine klare und sehr kurze Antwort!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stein,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bitte erlauben sie mir, trotz Ihrer Bitte um eine „sehr kurze“ Antwort, meine Ansicht zu dieser Frage etwas gründlicher und differenzierter zu erläutern.

Die SPD setzt sich für ein stärkeres Gewicht direktdemokratischer Elemente im Gesetzgebungsprozess ein. Ich persönlich bin der Ansicht, daß hier nach Gesetzgebungsfeldern unterschieden werden muss.

Die Grundrechte und Fundamente der verfassungsmäßigen Ordnung werden durch Art.79 Abs.3 des Grundgesetzes auf ewig garantiert, sie können auch durch eine noch so große parlamentarische Mehrheit nicht angetastet werden. Hier kann es also auch keine Volksabstimmung geben.
Auch bei wichtigen Fragen der Verteidigung, der inneren Sicherheit und der Außenpolitik bin ich eher skeptisch, was Volksentscheide angeht – zumindest sollte hier nicht nur mit einfacher Mehrheit abgestimmt werden können. Außerdem müsste auch sichergestellt werden, daß ein einmal gefasster Beschluss nicht einfach nach kurzer Zeit von einem nächsten Volksentscheid wieder kassiert wird. Auch Rechtssicherheit ist schließlich ein hohes Gut.

Grundsätzlich sollte meiner Meinung nach auch immer ein Quorum, also eine Mindestbeteiligung, erfüllt sein. In Hamburg und in anderen Bundesländern haben wir gesehen, daß es möglich ist, daß eine kleine, aber gut organisierte, finanzkräftige und lautstarke Minderheit der Bevölkerung einen „Volks“-Entscheid herbeiführen kann, dessen Ergebnis dann zwar alle Bürger betrifft, aber eben letzten Endes nur von einer Minderheit durchgesetzt wurde. Das ist wohl kaum im Sinne der Idee von direkter Demokratie.

Grundsätzlich bin ich aber dafür, daß Bürgerinnen und Bürger überall dort, wo es sie direkt betrifft, das heißt vor allem auf kommunaler und auf Landesebene, im Sinne des Subsidiaritätsprinzips mitentscheiden und –gestalten sollten.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs