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Frage von Guntram S. •

Frage an Johannes Kahrs von Guntram S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kahrs,

nachdem mir nun schon mehrfach bestätigt wurde, dass die Straßenprostitution auf HH-St. Pauli rechtens zu sein scheint, anderen Ortens z.B. HH-St. Georg allerdings nicht (weil das irgendwelche Leute so festgelegt haben), frage ich Sie jetzt mal von Mann zu Mann:

Was würden Sie dazu sagen, wenn Sie mit Ihrer Frau die Reeperbahn längs spazieren, vielleicht nach einem Theaterbesuch, und dann wird Ihre FRAU etwa alle 10 Meter von einem PROSTITUIERTEN (ja Sie lesen richtig, einer MÄNNLICHEN Hure) oder gar 2 Männern angesprochen, ob sie nicht (für Geld) mal Lust hat, eine Nummer zu schieben?

Ich glaube Sie würden DAS dann nicht besonders witzig finden und die Männer wegen sexueller Nötigung/Belästigung anzeigen, oder?

Also darf dann ein Mann, der NICHT alle 10 Meter von einer Prostituierten angesprochen werden möchte, eine solche Dame wegen sexueller Nötigung/Belästigung anzeigen?

Schließlich gilt ja wohl nach dem Grundgesetz Gleichbehandlung von Mann und Frau.

Oder darf ich in Zukunft allen Männern, die eine Frau verbal angraben wollen, empfehlen, dazu die "Sperrzone" auf der Reeperbahn zu nutzen, die sich im Übrigen sehr flexibel in der Ausdehnung zeigt?

Finden Sie nicht, dass man Männern NICHT verbieten kann, eine Prostituierte in St. Georg anzusprechen, wenn eine Prostituierte auf St. Pauli jeden Mann anbaggert, der nur im entferntesten danach aussieht, dass er Kunde werden könnte?

Finden Sie nicht, dass die Politik in Zukunft nur die Dinge regeln sollte, die sie auch allgemeingültig regeln kann, und sich mit Regeln aus dem Leben der Bürger heraushalten sollte, die ganz offensichtlich eine Diskriminierung darstellen, weil sie bestimmte Gruppen der Bevölkerung begünstigen oder benachteiligen?

Welches Interesse hat die Gesellschaft überhaupt, dass Straßenprostitution stattfindet? Und wenn es offenbar so einfach ist, in anderen Ortsteilen Männern die Kontaktanbahnung zu verbieten, warum ist es dann nicht genauso einfach, dies Frauen zu verbieten?

Wieviel Doppelmoral verträgt die Bundesrepublik noch?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Seiss,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich habe Ihnen in meiner Antwort zu Ihrer letzten Frage die Situation und meine Haltung detailliert dargelegt, auch meine Auffassung des Unterschiedes zwischen St.Georg (Elendsprostitution wegen Drogensucht in einem Stadtteil, der inzwischen deutlich bürgerlicher geprägt ist als noch vor zehn Jahren) und St.Pauli (weitgehend freiwillig ausgeübte Prostitution in einem Stadtteil, der nun mal weltweit auch für die dort betriebene Prostitution bekannt ist).

Was die von Ihnen angesprochene hypothetische Anzeige wegen sexueller Belästigung angeht, so kann ich Ihnen höchstens raten, es doch einmal zu versuchen – auch ich wäre auf das Urteil gespannt.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs