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Frage von Catharina M. •

Frage an Johannes Kahrs von Catharina M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kahrs,

vor kurzem haben Sie ein Gespräch zum Thema "Verbesserung der Rahmenbedingungen von gesetzlicher Betreuung" mit zwei KollegInnen von mir geführt. Mit der diesjährigen BdB e.V. Kampagne20+ treten wir dafür ein, zu Lebzeiten einen würdevollen Umgang für Menschen zu etablieren, die aufgrund einer Behinderung und/oder Erkrankung eine gesetzliche Vertretetung / Betreuung benötigen, um deren Ansprüche sicherstellen zu können.

Seit 2005 gibt es das pauschale Zeit- und Abrechnungssystem. Pro Person hat eine gesetzliche Vertreterin 3,2 Stunden monatlich im Durchschnitt Zeit, um Kontakt aufzubauen und um alle anfallenden Angelegenheiten zu besorgen. Die Stunde wird mit 44 € incl. 19 % Mwst. und 3 € Auslagenpauschale vergütet.

Die Pauschalierung von 2005 führte die Errungenschaften der Reform der Vormundschaft von 1992 ad absurdum.

Wir vom BdB e.V. setzen uns seit Jahren für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Etablierung unseres Berufes ein, um Betreuungsarbeit zu qualifizieren und den hilfebedürftigen Menschen ein würdevolles Leben mit gestalten zu können.

Das ist in durchschnittlich 3,2 Stunden im Monat nicht zu schaffen. Der erneute Reformvorschlag der Arbeitsgruppe des Bundesministeriums ist haarstreubend und ohne Beteiligung der Verbände erarbeitet worden. Mensch, die offenbar keine Vorstellung von guter Betreuungsarbeit haben, maßen sich an, über unsere Arbeit urteilen und bestimmen zu können.

Am 31.10.2012 findet im Rudolf Steiner Haus ab 17.30 Uhr in HH eine Podiumsdiskussion mit VertreterInnen aller Parteien statt. Zu dieser Veranstaltung sind Sie herzlich eingeladen ! Mehr Infos auf der Homepage des BdB e.V.

Mit welcher Unterstützung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Betreuung können 6000 BdB Mitglieder von der SPD erwarten ?

Mit freundlíchen Grüßen

Catharina Meier
Sprecherin BdB e.V. LG HH

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Meier,

danke für Ihre Anfrage. Nach vielen Gesprächen zu dem Thema u.a. mit Frau Lydia Rensen und Herrn Christian Bernholt in Hamburg, bin ich auch der Ansicht, dass die geforderten Verbesserungen im Bereich der Betreuung Berechtigung haben. Ich stimme Ihnen zu, dass unabhängig von der Ausbildung die Leistung bezahlt werden sollte und das besonders in diesem Bereich auch der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gelten muss. Die Erhöhung der Stundensätze und die Entkoppelung von der Umsatzsteuer halte ich für eine wichtige Forderung, der ich mich auch voll und ganz anschließe. Betreuung mit einem einheitlichen Minimalmaß an Stunden geht völlig an der individuellen Situation und den Fähigkeiten und Bedürfnissen der Betroffenen vorbei. Um jeden einzelnen Betroffenen mit dem individuell notwendigen Maß an Betreuung zu bedenken, müssen die Stundensätze dringend erhöht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Kahrs