Frage an Johannes Kahrs von Constantin C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Karrs,
ich habe soeben erfahren, dass der Bundestag ein Gesetzesvorschlag verabschiedet hat, der vorsieht, dass Einwohnermeldeämtern in Zukunft bereits vorhandene Daten von z.B. Werbefirmen bestätigen und korrigieren dürfen ohne, dass man dagegen Einspruch einlegen kann. So sind wir also von der ausdrücklichen Einwilligung zur Weitergabe von Daten, wie sie in früheren Entwürfen vorgesehen war, zur beinahe vollständigen Aufhebung des Datenschutz gekommen. Ich hoffe sehr, dass die SPD sich dafür einsetzen wird dieses Gesetz im Bundesrat zu stoppen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Calavrezos,
Vielen Dank für Ihre Frage.
Sie beziehen sich auf die geplante Novelle des Meldegesetzes bzw. das "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens".
Derzeit dürfen Meldeämter gewisse personenbezogene Daten herausgeben, sofern der Betroffene dem nicht zuvor widersprochen hat.
In der vom Bundestag beschlossenen Fassung heißt es nun, der Bürger müsse der Datenherausgabe an Adresshändler oder Werbetreibende aktiv widersprechen. Der Widerspruch gelte allerdings nicht, "wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden", was natürlich fast immer der Fall sein wird.
Sie haben vollkommen Recht mit Ihrer Auffassung, daß diese Regelung den Datenschutz komplett aushebelt. Deswegen hat die SPD-Fraktion im Bundestag, wie auch die beiden anderen Oppositionsfraktionen, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf auch einstimmig abgelehnt. Leider haben sich CDU/CSU und FDP von dem negativen Echo nicht beeindrucken lassen.
Das Gesetz muß aber noch den Bundesrat passieren. Seien sie versichert, daß die SPD in den Ländern mit SPD-Regierungsbeteiligung alles tun wird, um dieses Gesetz in der aktuellen Form im Bundesrat scheitern zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Kahrs