Frage an Johannes Kahrs von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kahrs,
ich bedauere, dass Sie meine Fragen nicht beantworten wollen, hätte ich doch gerne erfahren, ob Sie auch echte Gründe dafür haben, sich für strafrechtliche Verfolgung gegen Cannabiskonsumenten auszusprechen, oder ob Sie das Strafrecht lediglich missbrauchen wollen, um anderen Ihre persönliche Entscheidung, selbst frei von psychoaktiven Substanzen zu leben, aufzuzwingen.
Kann ich daraus, dass Sie sofort zu Beginn Ihrer mageren Reaktion auf meine Anfrage indirekt auf Ihre persönliche Lebensentscheidung hinwiesen, schließen, dass dies wohl auch der Hauptgrund ist, warum Sie Strafverfolgung gegen Cannabiskonsumenten befürworten?
Ist es I.E. in einem freiheitlichen Rechtsstaat akzeptabel, wenn Strafverfolgung auf ideologischen Beweggründen basiert?
Ich kenne selbst mehrere Personen, die sich ebenfalls entschieden haben drogenfrei zu leben, die das Cannabisverbot aber trotzdem ablehnen, weil es für sie einfach keinen rationalen Grund dafür gibt, dass Alkohol, eine der gefährlichsten Drogen überhaupt ( http://tinyurl.com/DroRan2 , http://tinyurl.com/2jmp5r ) und entsprechend weit schädlicher als Cannabis ( http://tinyurl.com/3azcw6w , http://tinyurl.com/35rhl35 , http://tinyurl.com/Krumdiek ), für Minderjährige frei zugänglich ist, man erwachsene Cannabiskonsumenten aber gleichzeitig mit aller Staatsgewalt verfolgt.
Halten Sie es - mal ganz ungeachtet Ihrer persönlichen Entscheidung gegen Drogen - vor dem Hintergrund des gesellschaftlich und politisch akzeptierten Schadens durch Alkoholkonsum, mit bedeutenden Grundwerten wie Freiheit und Gerechtigkeit vereinbar, dass jedes Jahr mehr als 100.000 Strafanzeigen gegen Cannabiskonsumenten erstattet werden ( http://tinyurl.com/3tvbd2s ), obwohl sie niemand anderem Schaden zufügen?
Wie bewerten Sie die mit einem verbotsbedingten Schwarzmarkt verbundenen Gefahren, wie z.B. organisierte Kriminalität, fehlender Jugendschutz oder gesundheitsschädliche Streckmittel?
Freundliche Grüße
Guido Friedewald
Sehr geehrter Herr Friedewald,
die in der Cannabis-Debatte regelmäßig angeführten Argumente sind mir bekannt. Ich verweise jedoch noch einmal auf die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion, wonach eine Änderung der bestehenden Gesetzeslage nicht angestrebt wird. Zu begrüßen wäre allerdings eine bundeseinheitliche Regelung in Bezug auf die Praxis des § 31a BtMG.
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Kahrs