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Frage von Benno L. •

Frage an Johannes Kahrs von Benno L. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Kahrs,

ich weiß, dass unsere Rechtssprechung oft das Gefühl vermittelt, nichts mit Gerechtigkeit zutun zu haben. Ich habe eine mittlerweile fast neunjährige Tochter. Ich bin bis jetzt dreimal vor Gericht gegangen, um ein regelmäßiges Umgangsrecht durchzusetzen was ich auch endlich zugesprochen bekommen habe.

Meine Frage:
Wieso ist es eigentlich in einem rechtstaatlichen Land wie Deutschland, das sich schimpft eines der besten Demokratien der Welt zu haben, nicht möglich, von Geburt eines nichtehelichen Kindes an, als Vater auch das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten? Liegt es vielleicht daran, dass man in unserer Rechtssprechung davon ausgeht, dass nur weil eine Frau ein Kind gebärt, es auch ihr Kind ist?

Hinzu kommt noch, dass, falls die Mutter durch einen Unfall zu Tode kommt, nach meinem Verständnis, mein Kind rechtlich nicht abgesichert ist, außer es gäbe ein Testament (gibt es Seitens der Mutter nicht). Viele Gerichtsverfahren und somit emotionale Zerrissenheit der beteiligten Personen sowie Gerichtskosten könnten doch eingespart werden, wenn man einfach menschlich handelt.

Vielen dank für die Beantwortung der Frage im vorraus und weiterhin viel Schaffenskraft in Berlin

B. Lange

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lange,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli 2010 den Gesetzgeber angewiesen hat, das Sorgerecht bei unverheirateten Eltern neu zu regeln, hat die SPD-Bundestagsfraktion in einem Antrag jüngst konkrete Vorschläge unterbreitet.

Demnach soll die elterliche Sorge unverheirateten Eltern gemeinsam zustehen, wenn sie eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, einander heiraten oder das Familiengericht die gemeinsame Sorge anordnet. Die Eltern sollen bereits bei der standesamtlichen Registrierung des Kindes die Möglichkeit erhalten, gemeinsam die elterliche Sorge vor dem Standesbeamten zu erklären. Der Standesbeamte soll unverheiratete Eltern über die Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgeerklärung informieren und sie auffordern, sich zu der gewünschten Ausgestaltung der Sorge zu äußern. Durch Vorlage entsprechender Vordrucke gegenüber dem Standesamt soll die Erklärung einfach und unbürokratisch ermöglicht werden.

Können die Eltern gegenüber dem Standesbeamten kein dahingehendes Einvernehmen erzielen, müssen sich die Eltern – so der Vorschlag - innerhalb einer bestimmten Frist gegenüber dem Jugendamt zu der gewollten Ausgestaltung der Sorge äußern. Ist das Votum der Eltern nicht einvernehmlich, soll das Jugendamt im Gespräch mit den Eltern auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken. Kann auch durch Mitwirkung des Jugendamts eine einvernehmliche Lösung nicht erzielt werden, soll es eine Stellungnahme ausfertigen und beim Familiengericht einen Antrag auf Entscheidung zur elterlichen Sorge stellen, ohne dass es eines Antrags durch die Eltern bedarf.

Weitere Details zum Antrag der SPD-Fraktion entnehmen Sie bitte der Drucksache 17/8601, die Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestags unter folgendem Link aufrufen können: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708601.pdf

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs