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Johannes Kahrs
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Frage von Uwe R. •

Frage an Johannes Kahrs von Uwe R. bezüglich Finanzen

Sehr gehrter Herr Kahrs,

wenn der Rettungsschirm installiert ist, darf der Gouverneursrat Zugriff auf die deutschen Staatsfinanzen nehmen.
Ist es richtig, dass dann innerhalb von 7 Tagen Gelder aus Deutschland angefordert werden können?
Ist es richtig, dass es dagegen kein Widerspruchsrecht gibt?
Ist es richtig, dass Sie dieser Vereinbarung im Bundestag zustimmen werden?
Wenn ja, wie sehen Sie in unseren GG verankerten demokratischen Kontrollpflichten?
Wie erklären Sie dann dem Bürger Ihre politische Verantwortung für diese intransparente Vereinbarung?
Woher nehmen Sie die Gewissheit dass weder Renten- noch Krankenkassen Gelder beisteuern müssen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Roesger,

vielen Dank für Ihre Fragen.
Aus Sicht der SPD soll der ESM zu einem schlagkräftigen Krisenreaktionsmechanismus ausgebaut werden, um die Währungsunion dauerhaft zu stabilisieren. Eine gemeinschaftliche Lösung in Form eines „Europäischen Währungsfonds“ ist unser Ziel. Nicht alleine die Staats- und Regierungschefs sollen über Hilfsmaßnahmen und Anpassungsprogramme entscheiden. Die Gemeinschaftsinstitutionen, insbesondere das Europäische Parlament, aber auch die nationalen Parlamente sind zu stärken, um die demokratische Legitimation zu sichern. Beim EFSF hat die SPD sich mit dieser Forderung bereits durchgesetzt.

Viele Europaskeptiker warnen derzeit davor, dass Deutschland von einem EU-Gouverneursrat entmündigt würde. Fakt ist aber, dass Deutschland im Gouverneursrat anteilig die meisten Stimmen (27,1464%) hat, weil es ja auch den größten Anteil am Grundkapital leistet. Knapp dahinter folgt Frankreich (20,3859%). Bei der Beschlussfassung gibt es drei Arten von Mehrheiten, eine einstimmige Mehrheit, eine qualifizierte Mehrheit (mehr als 80%) und eine einfache Mehrheit, je nach Wichtigkeit des Beschlusses. Wenn Deutschland und Frankreich sich einig sind, ist ein Beschluss in unwichtigeren Dingen gegen Deutschland oder Frankreich praktisch gar nicht mehr möglich. Bei wichtigen Entscheidungen ist der entscheidende Ausdruck „gegenseitiges Einvernehmen“ und dies bedeutet Einstimmigkeit. In Artikel 5 Absatz 6 wird genau aufgelistet, wofür „gegenseitiges Einvernehmen“ gebraucht wird: Ausgabe neuer Anteile, Kapitalabrufe, Änderungen am Grundkapital, Gewährung von Finanzhilfen durch den ESM, etc. Alle überhaupt wichtigen Entscheidungen müssen im ESM mit Einstimmigkeit getroffen werden. Wenn Deutschland nicht will, braucht es nur mit „Nein“ zu stimmen und Deutschland zahlt keinen einzigen Cent.

Die SPD hat klargestellt, unter welchen Bedingungen sie einer weiteren finanziellen Unterstützung unserer europäischen Partner zustimmen kann. Zu diesen harten Auflagen und Vorbedingungen bekenne ich mich auch persönlich. Es ist die primäre Pflicht eines jeden Mitgliedstaats, eine überbordende Staatsverschuldung selbst abzubauen. Eine Hilfe zum Nulltarif wird es jedenfalls nicht geben. Eine Bürgschaft verbunden mit:

•einer Gläubigerbeteiligung,
•ernsthaften Sparanstrengungen der Schuldenländer,
•einem gezielten Wachstumsprogramm für Europa,
•der Einführung einer Finanztransaktionssteuer und
•einer stärkeren und besseren Regulierung der Finanzmärkte
hingegen, ist eine konsequente Hilfe zur Selbsthilfe, der ich zustimmen kann.

Dies liegt auch im deutschen Interesse. Denn wenn die Krise sich ausbreitet, wären die Abschreibungen deutscher Institute, die Verluste deutscher Unternehmen, der Einbruch an Wachstum für Deutschland verheerend. Es kann unserem Land, das 60 % seiner Wirtschaftsleistung im Außenhandel mit der EU erzielt, auf Dauer nicht gut gehen, wenn es Europa schlecht geht.

Mit freundlichem Gruß,
Johannes Kahrs