Frage an Johannes Kahrs von Leif G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Kahrs,
im Zusammenhang mit den Unvereinbarkeitsbeschlüssen der IG Metall interessiert mich Ihre Auffassung als Jurist bezüglich der Verfassungswidrigkeit der MLPD.
Freundliche Grüße aus Thüringen
Leif Gentzel
Sehr geehrter Herr Gentzel,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die IG Metall „…bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und setzt sich für die Sicherung und den Ausbau des sozialen Rechtsstaates und die weitere Demokratisierung von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft, für Frieden, Abrüstung und Völkerverständigung und den Schutz der natürlichen Umwelt zur Sicherung der Existenz der Menschheit ein“ (Paragraph 2 der Satzung).
Dagegen glaubt die vom Verfassungsschutz beobachtete Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands laut ihrer Parteizeitung „Rote Fahne“, daß „…Die große proletarische Kulturrevolution in der Volksrepublik China im August 1966.. [war] …ein großer Ansporn für die Revolutionäre in der Welt, den Kampf gegen den modernen Revisionismus und für den Sozialismus mit frischer Kraft aufzunehmen. Das gab 1972 auch den wesentlichen Anstoß zur Gründung des KABD (Kommunistischer Arbeiterbund Deutschlands),der Vorläuferorganisation der MLPD. … Mao Tsetungs Lehren sind unverzichtbar für die Vorbereitung der internationalen sozialistischen Revolution“ („Rote Fahne“ 36/2006).
Die chinesische Kulturrevolution unter Mao Zedong hat Millionen Todesopfer durch staatlichen Terror und Hungersnot gefordert. Man muß kein Jurist sein, um die Unvereinbarkeit der Positionen von IG Metall und MLPD zu erkennen. Auch das Grundgesetz ist mit den Positionen der MLPD nicht in Einklang zu bringen.
Ich kann dem Beschluss der IG Metall daher voll zustimmen. Zwar mag die Relativierung oder Leugnung von Verbrechen im Namen des Kommunismus in Deutschland kein eigener Straftatbestand sein, die IG Metall hat aber wie jeder Verein, jede Partei und jede Gewerkschaft das Recht, die Kriterien für eine Mitgliedschaft selbst festzulegen.
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Kahrs