Portrait von Johannes Kahrs
Johannes Kahrs
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Johannes Kahrs zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Christian G. •

Frage an Johannes Kahrs von Christian G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Kahrs,

ich richte mich an Sie als Mitglied des Verkehrsausschusses zum Thema Tagfahrlicht für KFZ.
Weshalb wurde dieses verpflichtend als Ausrüstungsmerkmal bei den KFZ eingeführt? Wird die Bundesrepublik in naher Zukunft das Tagfahrlicht verpflichtend für Kraftfahrzeuge einführen?

Sind Autofahrer so gefährdet am Tag übersehen zu werden? Geht das nicht zu Lasten der noch unbeleuchteten Verkehrsteilnehmer, die zugleich die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind? Werden die Fahrzeugführer nicht überfordert von den Lichteinflüssen im Straßenverkehr?

Wie gedenken Sie die unbeleuchteten nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer vorm Übersehenwerden zu schützen? Unbeleuchtete werden doch zunehmend ins Hintertreffen geraten, bei zunehmender Akzeptanz der Kraftfahrzeugführer des Tagfahrlichts, dieses auch anzuschalten?

Für Radfahrer gibt es seit neuestem Tagfahrlichtscheinwerfer, um mit dem "Lichtwettkampf" am Tag schrittzuhalten. Fände ich ohne Tagfahrlicht nicht notwendig.

Das Land Österreich hat für etwas über 2 Jahre Tagfahrlicht für KFZ eingeführt, aber schlechte Erfahrungen damit gemacht, sodaß es wieder abgeschafft wurde.
Wurde Österreich kontaktiert, warum dieses geschah?

Mit freundlichen Grüßen
Christian Götsch

Portrait von Johannes Kahrs
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Götsch,

danke für Ihre Frage.
Bei Tagfahrlicht geht es vor allem um die bessere Sichtbarkeit von Fahrzeugen. Genau deshalb schreibt eine EU-Verordnung das Tagfahrlicht ab Februar 2011 für alle Neuwagen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht in Deutschland zwingend vor. Wer jetzt ein Fahrzeug ohne Tagfahrlicht hat, muss aber nicht nachrüsten. Bislang liegen mir auch keine Informationen darüber vor, ob die Bundesregierung auch die Nachrüstung von Fahrzeugen verpflichtend regeln möchte.
Da diese EU-Verordnung bereits in zahlreichen Ländern mit sehr positiven Ergebnissen eingeführt wurde, spricht nichts gegen die Umsetzung dieser Verordnung auch in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Kahrs