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Frage von Ingo S. •

Frage an Johannes Kahrs von Ingo S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kahrs,

als Mitglied der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft haben Sie sicherlich in der letztjährigen Debatte um das Internet, Sperrmöglichkeiten, etc. mitbekommen, dass oft vom "rechtsfreien Raum Internet" geredet wurde.

In Fachzeitschriften (wie z.B. in diesem Artikel: http://ct.de/-1069835) wird jedoch ein ganz anderes Bild gezeichnet. Es ist offenbar möglich, mit z.T. erschreckend schlecht recherchierten "Beweisen" unschuldige Netznutzer abzumahnen, die sich gegenüber den Rechteinhabern auf ganzer Linie in der schlechteren Position befinden.

Protokolldaten von Privatpersonen werden nicht zu deren Gunsten zugelassen, während auf der anderen Seite die Qualität der Methoden und der Ergebnisse der Ermittlung von mutmaßlichen Downloadern kaum angezweifelt wird.
Die Daten bei den Internet-Providern, die zu Unrecht verdächtigte Nutzer prüfen lassen könnten, werden gelöscht, sobald die Auskunfts-Gesuche von Rechteinhabern zu deren Gunsten erteilt wurden.
Wird man - auch zu Unrecht - des illegalen Filesharings beschuldigt, steht man so nahezu ohne die Möglichkeit da, seine Unschuld zu beweisen.

Inwieweit beschäftigt sich die Enquête-Kommission mit solchen Problemen der derzeitigen Praxis?
Was sollte Ihrer Meinung nach getan werden, um diesen Missstand zu beheben?

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Johannes Kahrs
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Strauch,

vielen Dank für Ihre Frage.

bei dem Thema Urheberrecht handelt es sich um ein zentrales Thema innerhalb der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft. Die Enquete-Kommission hat deshalb eine Projektgruppe Urheberrecht eingesetzt, die im September ihr Arbeitsprogramm verabschiedet hat (das Arbeitsprogramm finden Sie unter folgendem Link: http://www.bundestag.de/internetenquete/Urheberrecht_Arbeitsprogramm/Arbeitsprogramm_Urheberrecht.pdf ). Dort ist unter Ziffer 3 zu den Urheber- und Nutzerrechten ausdrücklich auch das Stichwort "Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (Verhältnismäßigkeit, Abmahnpraxis, Datenschutz, internationale Ansätze)" angeführt.

Auch im Einsetzungsauftrag der Kommission findet sich auch ausdrücklich der Punkt: Sicherstellung des Verbraucherschutzes bei missbräuchlichen massenhaften Abmahnungen (BT-Drs. 17/950, hier der Link: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700950.pdf ).

Am 29.11.2010 wird die Enquete-Kommission zur Vorbereitung der weiteren Arbeit eine große öffentliche Anhörung zu den Herausforderungen für das Urheberrecht durchführen.
Selbstverständlich muss Rechtsverletzungen nachgegangen werden. Klar ist aber auch, dass die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft das Urheberrecht vor erhebliche Herausforderungen stellt. Es muss in Zukunft noch stärker darum gehen, einen Interessenausgleich zwischen Nutzern, Urhebern und Verwertern herzustellen. Kreative müssen für ihre Arbeit gerecht entlohnt werden, ohne dass Millionen Nutzer - und insbesondere Kinder und Jugendliche oder gar ganze Schulhöfe - kriminalisiert werden.
Vorgesehen ist, dass die Projektgruppe Urheberrecht bis Mitte des nächsten Jahres erste Ergebnisse in dem vorgesehenen Zwischenbericht über die Arbeit der Kommission veröffentlichen wird.

Mit freundlichem Gruß

Johannes Kahrs