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Frage von Ingrid K. •

Frage an Johannes Kahrs von Ingrid K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kahrs!

In Anbetracht des neuen sog. „ÖPP-Beschleunigungsgesetzes“, der vielerorts vorliegenden Weitergabe von Aufgaben der öffentlichen Hand in die Hände der Privatwirtschaft (Öffentlich Private Partnerschaft, ÖPP) und den in Hamburg anstehenden Bewegungen im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung möchte ich an Sie folgende Fragen richten:

1. Inwieweit könnten Bürger neben den anderen an ÖPP Beteiligten – „die Politik, die Verwaltung, der private Investor, der private Betreiber“ – im Bereich der privaten Wasserversorgung „profitieren“, wie es in der Begründung zu o.g. Gesetz gefordert wird (Seite 1O des Gesetzentwurfs), wenn ihre Wasserversorgung in Form von ÖPP organisiert wird?

2. Blieben die Risiken der Verschlechterung der Wasserqualität und der Vernachlässigung der Ressourcenpflege nicht zwangsläufig doch beim Verbraucher als Betroffenem und könnte er diese Risiken beeinflussen wie in der o.g. Begründung zum Gesetz gefordert? Wenn ja, wie?

3. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die in o.g. Begründung geforderte „größtmögliche Transparenz“ bei Geschäftsabschlüssen nach ÖPP im Bereich der Wasserversorgung zu gewährleisten und wieweit könnte eine solche Transparenz gehen?

4. Halten Sie es für richtig, dass für die Anwendung von ÖPP in der Begründung für o.g. Gesetz auch die öffentliche Wasserversorgung vorgeschlagen wird und in gleiche Reihe gestellt wird wie Schulen..., Telekommunikation..., Energieversorgung..., ÖPNV..., Medienbereich, obwohl eine Wasserversorgung im Gegensatz zu den anderen genannten Bereichen ein natürliches Monopol darstellt, da es zu Wasser keine Alternative gibt?
Ich danke Ihnen im voraus für eine konkrete Antwort

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Kretzschmar

vielen Dank für Ihre Fragen zur Wasserwirtschaft in Verbindung mit dem „ÖPP-Beschleunigungsgesetz“. Gerne teile ich Ihnen meine Meinung zu diesem Thema mit:

Die Wasserver- und die Wasserentsorgung erscheint mir grundsätzlich kein geeigneter Bereich für die Realisierung des Gesetzes zu sein. Daher werde ich mich in der neuen Legislaturperiode dafür einsetzen, dass dieser sensible und besonders vertrauenswürdige öffentliche Sektor aus den Bemühungen um die Einrichtung von ÖPP herausgenommen wird.
Ich bin der Ansicht, dass bei der Wasserversorgung die Sicherung des Verbraucher- und Umweltschutzes vor dem – grundsätzlich zu begrüßenden – Grundsatz der Ausschreibung für Konzessionen und Fremdvergabe stehen muss. Deshalb teile ich die Auffassung des Europäischen Parlaments, wonach mit der Wasserversorgung zusammenhängende Dienstleistungen voll und ganz unter staatlicher Verantwortung und Kontrolle verbleiben sollten. Als mögliche Organisationsformen für eine staatliche Aufsicht über die Wasserwirtschaft kommen meiner Ansicht nach folgende Modelle in Frage:

1) Regiebetrieb: Die Wasserversorgung bleibt Bestandteil der kommunalen Aufgaben und Teil des kommunalen Haushalts; die Kommune hat den größtmöglichen Einfluss
2) Eigenbetrieb: Die Wasserversorgung ist ebenfalls Bestandteil der Kommune, allerdings werden Organisation und Rechnungswesen ausgegliedert; trotz einer betrieblichen Entscheidungsinstanz behält die Kommune großen Einfluss
3) Eigengesellschaft: Die Wasserversorgung wird durch eine eigene Rechtspersönlichkeit (meist GmbH oder AG) gewährleistet, wobei die Anlagen im Eigentum der Kommune verbleiben; über den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung (GmbH) bzw. die Hauptversammlung (AG) behält die Kommune Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weitergeholfen haben. Bei weiteren Fragen können Sie sich selbstverständlich gerne wieder an mich wenden.

Mit freundlichem Gruß

Johannes Kahrs