Frage an Johannes Kahrs von Rudolf M. S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kahrs,
vielen Dank noch für Ihre ausführliche Antwort auf meine Nachfrage vom 23.08.05. Freundlicherweise hatten Sie eingeladen, mich ggf. mit weiteren Anregungen an Sie zu wenden. In der Tat möchte ich Sie nun gern auf eine erwägenswerte Möglichkeit im Zusammenhang mit dem Wahlverfahren ansprechen.
Leider wissen viele der Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ich kenne, auch jetzt nur wenige Tage vor der Wahl noch nicht, wem sie ihre Stimme anvertrauen sollen. Andere wiederum tendieren wohl zu einer konkreten Wahlentscheidung, ohne sich allerdings besonders überzeugt davon zu zeigen (´kleineres Übel´). Wo es einer großen Zahl von Wahlberechtigten nicht gelingt, sich politisch vertreten zu sehen, scheint es angebracht, u.a. das Wahlverfahren einmal neu zu betrachten.
Daher möchte ich Sie auf die Möglichkeit ansprechen, auf den Wahlvordrucken die Option "Enthaltung" einzuführen. Üblicherweise wird im Zuge von Abstimmungen stets gefragt: "Wer enthält sich?" - Doch bei Parlamentswahlen werden Enthaltungen bislang nicht gesondert erfasst. Entsprechende Kästchen fehlen noch, obwohl es durchaus auch hier vorkommt, dass wahlberechtigte Personen sich nach reiflicher Überlegung weder für noch gegen eine der aufgestellten Listen bzw. Kandidaten entscheiden möchten. Diese Wahl, bewusst keinen Einfluss auf die Sitzverteilung zu nehmen, wird sicher nicht leichtfertig getroffen. Umso wertvoller erscheint es, deren Häufigkeit - unabhängig von ungültigen Stimmen - separat zu erheben: So wird ein bislang verborgenes Wahlverhalten sichtbar und einer entsprechenden thematischen Auseinandersetzung zugänglich. Auch der Anreiz, aus Protest eine andere Partei zu wählen, verringert sich.
Meine Frage an Sie ist daher, wie Sie zu dieser Möglichkeit stehen, das Wahlverfahren zu erweitern. Auf welche Weise werden Sie sich ggf. dafür einsetzen, dass diese Innovation möglichst rasch ausgearbeitet und eingeführt wird?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Stiehl,
zurzeit sehe ich keine Notwendigkeit die bestehenden Wahloptionen um die Möglichkeit einer Enthaltung zu erweitern. Wie sie bereits in Ihren Ausführungen richtig bemerkt haben, existiert bereits die Option sich zu „enthalten“, in dem der Stimmzettel ungültig gemacht wird. Über die Jahre kann anhand von statistischen Erhebungen sehr genau ausgewertet werden, ob die Anzahl der ungültigen Stimmen über ein „normales“ Maß hinaus geht und es sich somit um Enthaltungen handelt. Außerdem bezweifele ich, dass die Möglichkeit einer Enthaltung zu höheren Teilnehmerzahlen bei Wahlen führt. Leider ist es so, dass viele Menschen in Deutschland an Wahltagen zu Hause bleiben und kein Interesse an ihrem demokratischen Mitbestimmungsrecht zeigen. Mein Ziel ist es daher, die Menschen ausreichend über ihre Handlungsoptionen zu informieren und sie so zum Gang in ein Wahllokal zu bewegen. Deshalb begrüße ich ausdrücklich Initiativen – wie z.B. Kandidatenwatch.de – die zu einer gesteigerten Kommunikation zwischen Politikern und Wählern führen. Allerdings kann man sich auch ohne solche Internetportale jederzeit an mich wenden und bekommt in der Regel auch eine Antwort. Am Besten vereinbaren Sie einfach einen Termin mit meinem Hamburger Wahlkreisbüro – Tel. 040 / 280 555 55 – dann können wir uns auch mal persönlich unterhalten.
Ich hoffe, Ihnen meinen Standpunkt näher gebracht zu haben. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne wieder an mich wenden.
Mit fröhlichem Gruß
Johannes Kahrs