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Frage von Holger B. •

Frage an Johannes Kahrs von Holger B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lobbyismus

Sehr geehrter Herr Kahrs,

man liest und hört ja viel, das man allgemein überschreiben könnte mit dem Satz: „da haben entsprechende Lobby Verbände ihren ganzen Einfluss eingesetzt um das Gesetz xy zu verhindern“

Meine Frage: worin bestehen eigentlich die Einflussmöglichkeiten eines Lobbyisten oder eines Verbandes auf die Entscheidungen eines Bundestagsabgeordneten bzw. seiner Fraktion?

Mit freundlichen Grüßen

Holger Bauer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bauer,

danke für Ihre Frage. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf den Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes verweisen: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Natürlich gibt es in Prozessen der Meinungs- und Willensbildung, der Auseinandersetzung mit gegensätzlichen Ansichten aber auch dem Ringen um einen tragfähigen Kompromiss immer die Möglichkeit, Argumente und Informationen von verschiedenen Seiten einzuholen oder zuzulassen. Die wesentliche Aufgabe in diesem Prozess besteht, meiner Meinung nach darin, genau abzuwägen welchen Informationen aus Ministerien, Verbänden, Organisationen oder der Bevölkerung man Vorrang einräumt und in den eigenen Entscheidungsprozess einfließen lässt. Ich persönlich lege in meiner Arbeit immer Wert auf eine möglichst große Menge und eine möglichst große Vielfalt von Meinungen und Informationen, die mir helfen, mir zu den verschiedenen Themenfeldern meiner Arbeit eine Meinung zu bilden.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs