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Johannes Kahrs
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Frage von Katrin S. •

Frage an Johannes Kahrs von Katrin S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Kahrs,

Im Wahlmanifest ihrer Partei ist vom Elterngeld die Rede. Ich glaube schon das dieses eine gute Chance ist Besserverdienenden die Familiengründung schmackhaft zu machen.
Meine Fragen dazu sind:
- Ist das Elterngeld nur für das erste Jahr gedacht und wenn ja was ist mit den restlichen zwei jahren der Erziehungszeit.
- Wird es in zukunft mehr Förderung für Alleinerziehende geben?
- Gibt es Änderungen im Unterhaltsrecht speziel beim Unterhaltsvorschuß, den im Moment sind die Kinder, wo sich die Väter einfach aus dem Staub machen und nie einer Unterhaltsleistung nachkommen extrem benachteiligt, da es den Unterhaltsvorschuß bislang nur die ersten 12 Jahren gibt und insgesammt nur 6 Jahre.
Freue mich auf ihre baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen ihre Katrin Schwan

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schwan,

Deutschland wird mit der SPD familienfreundlicher! Die neue Regelung bedeutet gerade auch für Alleinerziehende eine deutliche Verbesserung gegenüber dem heutigen Erziehungsgeld. Konkret wird das Elterngeld nach der Geburt eines Kindes für 12 Monate gezahlt und beträgt 67 Prozent vom letzten Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils. Die Obergrenze beträgt 1800 Euro. Für Elternteile, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, gibt es einen Sockelbetrag von bis zu 750 Euro. Das Elterngeld wird demnach einkommensabhängig sein und sich am ALG I orientieren. Damit sollen Eltern und Alleinerziehende vom Arbeitslosengeld II oder vom Sozialgeld unabhängig werden. Um Familien- und Berufsleben künftig besser vereinbaren zu können, wollen wir zudem die Tagesbetreuung für die unter Dreijährigen ausbauen und die Kitas schrittweise von Gebühren befreien.

Die Unterhaltspflichten werden durch die Zahlung des Erziehungsgeldes in der Regel nicht berührt (§9 BErzGG). Das Unterhaltsvorschriftsgesetz sieht vor, dass die Leistungen bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und insgesamt bis zu 72 Monaten gewährt werden. Laut Sozialgesetzbuch kann das Kind Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nicht erhalten, weil es die Altersgrenze überschritten oder die Höchstleistungsdauer erreicht hat, und kann der allein erziehende Elternteil, der nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II ist, den ausfallenden Unterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen aufbringen, kommen für das Kind Leistungen nach dem SGB XII in Betracht. Der besonderen Situation Alleinerziehender wird mit einem Mehrbedarfszuschlag Rechnung getragen. Auch bei Bezug von Unterhaltsvorschuss kann ergänzende Sozialhilfe in Betracht kommen, soweit noch ein Bedarf besteht.

Selbstverständlich muss das Unterhaltsrecht in besonderem Maße dem Einzelfall gerecht werden. Wir wollen das Unterhaltsrecht modernisieren und im Interesse der Kinder mehr Verteilungsgerechtigkeit erreichen. Im Mittelpunkt der Reform steht dabei immer die Förderung des Kindeswohls.

Mit freundlichem Gruß,

Ihr Johannes Kahrs