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Frage von Lothar S. •

Frage an Johannes Kahrs von Lothar S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Kahrs.
Auf Grundlage einer EU-Vorschrift müssen alle Kapitalgesellschaften bis hin zu Kleinstunternehmen die jährliche Rechnungslegung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Wer nicht rechtzeitig oder unvollständig eingereicht hat, erhält vom Bundesjustizamt eine Ordnungsgeldandrohung zwischen 2.500 und 25.000 Euro. Ein Betrag dem es an jeder Verhältnismäßigkeit fehlt.
Für Kleinstunternehmen bedeutet die Veröffentlichung einen erheblichen bürokratischen und wirtschaftlichen Aufwand.
In Anbetracht dieser Schwierigkeiten hat EU-Kommissar McCreevy Ende September 2008 eine Initiative angekündigt, sog. kleine Kapitalgesellschaften („micro entities“) vom Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts auszunehmen. Gerade bei Kleinstunternehmen sei diese Vorschrift unsinnig und nicht zu vertreten.
Auf eine kleine Anfrage vom 10.12.08 (Drucksache 16/11120) gab die Bundesregierung bekannt, dass das Bundesamt für Justiz bisher 456.488 (!) Ordnungsgeldverfahren in Höhe von 2.500 Euro gegen Unternehmen eingeleitet hat, die nicht rechtzeitig oder unvollständig ihre Rechnungslegung eingereicht hatten.
In seiner Entschließung vom 18.12.08 zu Rechnungslegungsvorschriften für Kleinstbetriebe rief das Europäische Parlament die Kommission auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, der es den Mitgliedstaaten gestattet, Kleinstunternehmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie 78/660/EWG auszunehmen.
Mittlererweile versendet das Bundesjustizamt massenweise Vollstreckungsankündigungen und lässt infolge die Geschäftskonten pfänden. Für viele Kleinstunternehmen bedeuten die Pfändungsbeträge von 2.500 bis 5.000 Euro das sofortige Aus ihrer Existenz.
Meine Frage an Sie als zukünftiges Mitglied des Bundestages:
a) Unterstützen Sie „Kleinstunternehmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen?
b) Wenn ja, würden Sie sich dafür einsetzen, das rigorose Vorgehen des Bundesjustizamtes gegen Kleinstunternehmen auszusetzen?
Es grüßt
Lothar Schedereit

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schedereit,

danke für Ihre Frage. In Ihrem offenkundigen Bestreben für Kleinstunternehmen einen Bürokratieabbau herbeizuführen haben Sie mich ganz auf Ihrer Seite. Genau aus diesem Grund habe ich mich auch für das am 26. März des letzten Jahres verabschiedete Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz stark gemacht. In diesem Gesetz sind auch die geltenden EU-Richtlinien umgesetzt. Kleine und mittelständische Unternehmen werden dadurch von zahlreichen bürokratischen Pflichten entlastet und vor allem von Bilanzierungsregelungen befreit.

Trotz dieser Entlastungen, setzt sich die SPD weiter dafür ein, dass kleine und mittelständische Unternehmen in Zukunft für zwei Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Gründung von allen Steuer- und Abgabevorschriften befreit werden, indem die geltenden Regelungen für sie für diesen Zeitraum ausgesetzt werden.

Unser erklärtes Ziel dabei ist es: Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen muss eindeutig das Unternehmensziel im Vordergrund stehen. Alle Informations- und Bilanzierungsfristen müssen dahinter zurücktreten und für die Unternehmen mit dem geringsten Personalaufwand zu bewältigen sein. Für diese Ziele habe ich mich in der Vergangenheit eingesetzt und werde dies auch zukünftig tun.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs