Frage an Johannes Kahrs von Rainer P. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kahrs,
nur eine kurze Frage zu ALG 2, die mir bislang niemand beantworten konnte: Warum bekommt das erste Mitglied in einer Bedarfsgemeinschaft nicht den allgemeinen Beitrag von € 351,--???
Bei Verheirateten werden alle Beiträge gekürtzt, sind die Bedürfnisse hier geringer ???Ist nicht die Grundausstattung so wie auch bei Alleinstehenden.???
Ich Danke Ihnen für eine Antwort.
Gruß Rainer Poppe
Sehr geehrter Herr Poppe,
vielen Dank für Ihre Frage. Es ist richtig, dass die Partner in einer Lebensgemeinschaft oder Ehe nicht jeweils die €359 bekommen, die Ihnen als Alleinstehende(r) zustehen würden. Zusammen erhalten beide 180% des Regelsatzes, der vor kurzem leicht erhöht wurde. Diese Regelung fußt auf Statistiken, die das Einsparpotenzial innerhalb einer Partnerschaft untersuchten. Zum Beispiel können sich Paare im Supermarkt die Familienpackung kaufen und damit in der Regel Geld sparen. Paare sehen zusammen fern und kochen auch zusammen. Damit Alleinstehende gegenüber Paaren in dieser Hinsicht nicht benachteiligt sind, erhalten sie die vollen €359.
Mit freundlichem Gruß,
Johannes Kahrs