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Frage von Marco G. •

Frage an Johannes Kahrs von Marco G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kahrs,

erstmal möchte ich mich für die zügige antwort bedanken, aber auch gleichzeitig folgendes zu bedenken geben. (unabhängig davon ob dies jetzt hier veröffentlicht wird oder nicht)

Der Vergleich mit der NPD hinkt meiner Ansicht nach ein klein wenig. Ich gebe vor allem zu bedenken das das BKA keine Parteien verbieten kann (oder große Rote Stoppschilder an den Eingängen der NPD Zentralen aufstellen darf) und das nach dem Verbot (oder Aufstellen von Schildern) ein unabhängiges Expertengremium mit einfacher Mehrheitsentscheidung darüber zu befinden hat ob dies rechtens war oder nicht. Auch wenn wir uns sicher einig sind das diese Partei Verboten gehöhrt!

Ferner möchte ich zu bedenken geben das durch das Aufstellen von Roten Schildern im Netz, keinem einzigen Kind auch nur ein wenig geholfen wird. Meiner Ansicht nach ist eher das Gegenteil der Fall, da Täter die, wie sie schreiben sowieso schon schwer zu ermitteln sind, durch das Schild gewarnt werden und ihre Aktivitäten verlagern und verschleiern können. In meinen Augen ist dieses Schild daher nicht nur ein Gesellschaftliches Signal, sondern ein ausgezeichnetes Frühwarn System für Straftäter und eine damit verbundenes längeres leiden der betreffenden Opfer. Wie ist dies also mit dem mir schon bekannten 10-Punkte-Plan zu vereinbaren?

Glauben sie das das Gesetz einer Prüfung des BVerfG standhalten kann? Gerade unser Bundesdatenschutzbeauftragter scheint ja z.B. der Ansicht zu sein, das es eher sache der Strafverfolung sei, sich darum zu bemühen das BKA zu "kontrolieren".

MfG Marco Groenewold

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Groenewold,

danke für Ihre Frage und Entschuldigung, daß es mit der Antwort etwas gedauert hat.

Ich möchte im Wesentlichen auf die Antwort auf Herrn Vogts Frage verweisen. Nur ganz kurz als Ergänzung: Sie haben recht, der Vergleich mit der NPD ist nicht ganz treffend. Anders als die NPD ist Kinderpornographie ja schon streng verboten. Über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zu urteilen ist allein Sache des Bundesverfassungsgerichtes.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs