Frage an Johannes Kahrs von stefan b. bezüglich Recht
Hallo Herr Kahrs,
finden Sie es nicht auch etwas merkwürdig, dass Sie offensiv um die Stimmen von schwulen Wählern (und natürlich auch lesbischen Wählerinnen) werben, es aber gleichzeitig nicht geschafft haben innerhalb von 7 Jahren eine Gleichstellung durchzusetzen?
Ich darf jetzt zwar für meinen Partner unterhaltspflichtig sein, zahle aber, durch Ihre zahlreichen Steuererhöhungen (Tabak, Ökö, Benzin, Strom, Praxisgebühr,etc.) mächtig drauf. Das ist weder sozial noch besonders "gleichstellend". Bitte verschonen Sie mich in Ihrer Antwort mit dem Hinweis auf die Union, rot-grün hatte die Mehrheit, und in der aktuellen Legislaturperiode wurde noch nicht einmal der Versuch unternommen. Mir kommt es im Gegenteil so vor, als wären wir Wähler für Sie nur die nützlichen Idioten Ihnen noch einmal 4 Jahre das Mandat zu sichern.
Moin Herr Bürger,
das Lebenspartnergesetz ist wesentliches Reformprojekt von SPD und Grünen. Die Debatte um das Zustandekommen des Gesetzes im Jahr 2000 war von der CDU/CSU stark ideologisch geprägt. Daher musste das Gesetz wegen der Mehrheit von CDU/CSU im Bundesrat in einen zustimmungsfreien und einen zustimmungspflichtigen Teil aufgespalten werden.
Nach einem positiven Urteil des Bundesverfassungsgerichts konnte das zustimmungsfreie Lebenspartnergesetz, von den Bundestagsfraktion der SPD und den Grünen in wichtigen Punkten überarbeitet, verbessert werden.
Der zustimmungspflichtige Teil ist in der letzten Legislaturperiode an der CDU/CSU im Bundesrat gescheitert. Verbessert werden wir jetzt das Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetzt wieder im Bundestag beschließen und erneut im Bundesrat von der CDU/CSU die Zustimmung fordern.
Das haben wir durchgesetzt:
Lebenspartnerschaftsgesetzt und Überarbeitung des Lebenspartnergesetzes
* Behördliche Eintragung der Lebenspartnerschaft
* Sorgerecht für Kinder in der Partnerschaft
* Mietrecht
* Gesetzliches Erbrecht wie Ehegatten
* Einbeziehung der Lebenspartner in die Kranken- und
Pflegeversicherung
* Gesetzliche Unfallversicherung
* Versorgung der Hinterbliebenen
* Möglichkeit der Stiefkindadoption
* Angleichung der Regelung für Unterhalt in Lebenspartnerschaften an
die Vorschriften der Ehe
* Versorgungsausgleich bei Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Am 8. Januar 2001 sowie am 1. Januar 2005 sind diese Gesetze mit der Mehrheit der Bundestagsfraktion von SPD und Grüne in Kraft getreten.
Das wurde bisher von der Union verhindert:
Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz
* Zuständigkeit des Standesbeamten
* Weitgehende Gleichstellung beim Einkommensrecht
* Weitgehende Gleichstellung beim Grunderwerb-, Erbschaft-, und
Schenkungsteuerrecht
* Weitgehende Gleichstellung bei Wohngeld
* Angleichung im Beamten- und Soldatenrecht/Familienzuschlag und bei
Pensionen
* Angleichung im Hinterbliebenenversorgungsrecht
* Berücksichtigung im Ausbildungs- und Ausbildungsförderungsgesetz
Am 10. November 2000 wurde dieses Gesetz mit der Mehrheit der Bundestagsfraktionen von SPD und Grüne beschlossen, von der Mehrheit der CDU/CSU im Bundesrat aber gestoppt. In der Bereitschaft der CDU/CSU hat sich bis heute nichts geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kahrs