Frage an Johannes Huber von Dr. Arnd T. . bezüglich Gesundheit
Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie wurde eine Überlastung des Gesundheitswesens durch mehr behandlungsbedürftige Personen mit COVID-19 befürchtet als bei allen Anstrengungen Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Aktuell steht eine solche Überlastung des Gesundheitswesens kurzfristig nicht bevor.
Wie aber soll bei einer zukünftigen Überlastung des Gesundheitswesens entschieden werden? Nach welchen Kriterien soll zwischen Patientinnen und Patienten ausgewählt werden, wenn nicht für alle behandlungsbedürftigen Personen Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen?
Die DIVI (23.04.2020) und auch der Deutsche Ethikrat (27.03.2020) haben dazu das Konzept der ex-ante-Triage und als Verschärfung die Anwendung der ex-post-Triage vorgeschlagen.
Welche Meinung vertreten Sie zur ex-ante und ex-post-Triage?
Nach welchen Kriterien sollt über knappe und damit nicht ausreichende Behandlungskapazitäten im Gesundheitswesen entschieden werden?
Sehr geehrter Herr Dr. May,
wie sie zurecht feststellen ist eine Überlastung des Gesundheitssystems einschließlich der Intensivstation und Beatmungsbetten bisher nicht ansatzweise zu verzeichnen gewesen. Auch für die Zukunft ist das - zumindest was Corona angeht - nicht zu erwarten.
Sollte eine Triage - was wir alle nicht hoffen - irgendwann einmal aus anderen Gründen, seien es Katastrophen- oder Verteidigungsfälle erforderlich sein, halten wir es nicht für eine politische, sondern eine medizinische Aufgabe, die Verfahren festzulegen. Nur so kann den Interessen der Menschen bestmöglich nachgekommen werden.