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Johannes Fechner
SPD
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Frage von Felix H. •

Wird die SPD ihre Haltung im Rechts- und Kinder- und Familienausschuss aus den letzten 8 Jahren der angekündigten "Großen Familienrechtsreform" weiter aufrechterhalten?

Ihre Partei hat sich im Rechts- und Familienausschuss gg. diverse (kinder- u. familien-)rechtspolitische Reformvorschläge vehement gesperrt, so etwa gegen gesetzliche Aufwertung der Doppelresidenz gegenüber dem altehrwürdigen, in zig Melde- u. sonstigen Gesetzen u. BGB-Rechtskommentaren als Regelfall verankerten Residenzmodell, auch vehement gegen die Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde im FamFG, die es im Aktien- u. Grundstücksrecht gibt (sind die Rechtsgebiete für Ihre Partei wichtiger denn Kindeswohl als unspezif. Rechtsbegriff?), so gegen verpflichtende Qualifizierungen der im Durchschnitt auch nach Auffassung der Vors. Richterin am OLG Dr. Lies-Benhabib unzureichend qualifizierten Richter*innen im Familienrecht (daher verbreitete Delegierungen unzulässiger Rechtsfragen an wirtschaftlich abhängige Sachverständige, s. Ernst, Bergmann), so gegen Sorgerecht ab Geburt für unverheiratete Väter, im Gegensatz zum Projekt für lesbische Mit-Mütter (nicht für homosexuelle Mit-Väter).

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Antwort von
SPD

Lieber Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31.10.2021. Die SPD hat in den vergangenen Jahren in allen gesellschaftlichen Bereichen erfolgreich für eine Stärkung unserer Familien gekämpft, angefangen vom „Gute-Kita-Gesetz“ für eine bessere Qualität unserer Kindertagesstätten, über eine Erhöhung des Kindergeldes und die Auszahlung des Corona-Bonus bis hin zum Recht auf Brückenteilzeit oder die Verbesserungen beim Elterngeld. Auch im Familienrecht konnten wir Verbesserungen erzielen, wie die Gleichstellung unverheirateter Paare in einer festen Lebensgemeinschaft bei der Stiefkindadoption.

Der von der SPD eingebrachte Gesetzentwurf für eine Teilreform des Abstammungs-, Unterhalts- sowie Sorge- und Umgangsrechts wurde in der vergangenen Legislaturperiode leider von der Union blockiert. Sie hat damit wesentliche Verbesserungen im Familienrecht verhindert, wie z.B. mehr Rechtssicherheit in der Anwendung des Wechselmodells der Betreuung nach Trennung oder Scheidung, Klarstellungen zu Kindesunterhaltsansprüchen und Kindergeldanrechnungen im Wechselmodell oder die Einführung der Mitmutterschaft. 

Mit unseren neuen Koalitionspartnern FDP und Grünen konnten wir nun wesentliche Verbesserungen im Koalitionsvertrag verankern. In den kommenden vier Jahren werden wir das Familienrecht modernisieren, das "kleine Sorgerecht" für soziale Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln. Auch außerhalb der Ehe soll die Elternschaftsanerkennung unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden. Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. Wir werden in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlungen stärken. Die Hürden für die Nichtzulassungsbeschwerde werden wir senken sowie einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankern. Wir ermöglichen es unverheirateten Vätern in den Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen Wohnsitz haben, durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Widerspricht die Mutter, so muss das Familiengericht über die gemeinsame Sorge entscheiden. Das Kindeswohl ist dabei besonders zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Fechner

 

 

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