Was planen Sie nach 8 Jahren der Familienrechtsreform (unter SPD-Ministerien für Familie & Justiz) für die Änderung der "Rolle und Aufgabe der Jugendämter in einem ungeliebten Aufgabenfeld" zu tun?
Was planen Sie nach 8 Jahren der groß angekündigten Familienrechtsreform (unter der Regie der SPD-geführten Ministerien für Familie & Justiz), für die am Ende keine Zeit mehr geblieben sei (bevor Ihr Parteikollege, der weisungsfreie Bundesbeauftragte für Datenschutz u. Informationsfreiheit auch die DFG-mitgeförderte Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" durch einen Rechtsbehelf in den Schubladen versenken ließ) für die Änderung der "Rolle und Aufgabe der Jugendämter in einem ungeliebten Aufgabenfeld" zu tun? Siehe dazu M. Serafin: „Trennung-Scheidung-Co-Elternschaft – Zur Rolle und Aufgabe der Jugendämter in einem ungeliebten Aufgabenfeld“ in Jugendhilfereport – Fachzeitschrift des Landesjugendamtes Rheinland / 1.2015 und „Trennung und Scheidung als Aufgabe für die Jugendhilfe – Eine gute Trennungs- und Scheidungsberatung schützt Kinder vor Gefährdungen“ in Sozialmagazin/5-6.2015
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Aufgabe und Rolle der Jugendämter.
Die allermeisten Beschäftigten in der Jugendhilfe machen mit großem Engagement und viel Leidenschaft ihre Arbeit. Gerade in Pandemiezeiten gehen sie oft an ihre Leistungsgrenzen.
Doch auch in der Jugendhilfe fehlt es an Personal. Wir wollen deshalb den Vorschlag eines neuen, bundesweiten und einheitlichen Personalbemessungsrahmens voranbringen. Des Weiteren wollen wir die Arbeits- und Stressbelastung der Mitarbeitenden in den Jugendämtern verringern. Mit gezielten Impulsen zur Fachkräftesicherung möchten wir die Länder bei der Personalausstattung von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche unterstützen. Darüber hinaus sollen die Potenziale der Digitalisierung besser genutzt werden. Auch in Jugendämtern werden Daten immer wichtiger. Die Digitalisierung kann die Qualität und die Effizienz verbessern und Fachkräfte von Aufgaben entlasten.
Ich sehe ebenfalls grundlegenden Modernisierungsbedarf im Familienrecht. Weil die Auswirkungen für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern erheblich, die Lebendlagen in den Familien und die zu beachtenden Wechselwirkungen zu anderen Politikfeldern vielfältig sind, sollten wir uns die nötige Zeit für eine sorgfältige Reform nehmen. Eine Reform in einem so sensiblen Bereich wie dem Familienrecht bedarf eines intensiven begleitenden Austauschs mit Betroffenen, der Wissenschaft, Interessensverbänden und der Politik. Damit haben wir bereits in der 19. LP begonnen. An diese Vorarbeiten können wir jetzt anknüpfen. Ziel ist eine Familienrechtsreform, die von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird, damit die darauf basierenden Entscheidungen auch anerkannt werden.
Die von Ihnen erwähnte Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben, um weitere Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie Kindern aus Scheidungs- und Trennungsfamilien ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen ist. Ziel war, fundierte Kenntnisse darüber zu erhalten, wie der Umgang und das Umgangsrecht gestaltet sein müssen, um den Bedürfnissen der Kinder bestmöglich gerecht zu werden. Nach meinen Informationen gab es bei der Durchführung der Studie zahlreiche Schwierigkeiten, die dazu geführt haben, dass die Ergebnisse bis heute nicht veröffentlicht wurden. Ich kann nachvollziehen, dass das zuständige Ministerium sorgfältig prüft, ob die Ergebnisse einer solch sensiblen Studie datenschutzrechtlich abgesichert und ausreichend belegt sind. Bisher gehe ich noch davon aus, dass die Studie demnächst veröffentlicht wird.
Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Fechner