Was ist ihre Meinung aus politisch/juristischer Perspektive auf die Causa Drachenlord?
Sehr geehrter Herr Fechner, sicherlich hat der Sogenannte Drachenlord auch Gegner, die Straftaten begehen und sich falsch verhalten, aber wie kann es sein, dass ein mehrfacher Gewalttäter mit mehrfacher Bewährung davon kommt?
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ursprünglich hatte das Amtsgericht Neustadt an der Aisch eine Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verhängt. Dagegen hat der „Drachenlord“ Berufung eingelegt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth kam dann zum Ergebnis, dass eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung angemessen ist. Soweit ich die Berichte über das Urteil gelesen habe, hielt das Landgericht den „Drachenlord“ für vermindert schuldfähig und berücksichtigte die vorausgegangenen Provokationen strafmildernd. Als Teil der Legislative möchte ich die Judikative nicht beurteilen. Die Urteilsbegründung des Landgerichts Nürnberg-Fürth war aber auch nach Ansicht der Staatsanwaltschaft schlüssig, jedenfalls hat die Staatsanwaltschaft nicht gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth Revision eingelegt mangels Erfolgsaussicht. Soweit ich die Dinge aus der Ferne beurteilen kann, scheint aber zumindest in dem kleinen Ort nun Ruhe eingekehrt zu sein, was ein wichtiges Ergebnis ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Johannes Fechner