Laut LTO oder wiss. Umfragen von Prof. Greser et al. zum gerichtsnahen Sachverständigenwesen seien die dortigen Strukturen bekanntlich "regelrecht mafiös". Was hat Ihre Partei dagegen unternommen?
Laut Legal Tribune Online (www.lto.de vom 5.4.2014, 'Beeinflussung von Gutachtern') oder auch den dort zitierten wissenschaftlichen Umfragen u. Forschungen von Prof. Gresser, B. Jordan et al. zum gerichtsnahen Sachverständigenwesen seien die dortigen Strukturen seit Jahren regelrecht mafiös, was auch die zufallsbedingt durch Strafanzeige seiner Ex-Partnerin bedingte Verhaftung eines korrupten Oberstaatsanwalts in Hessen und korrupten Antikorruptionsfachmanns nahelegen. Seit Jahren ist aus o. g. Forschungen bekannt, dass mind.1/4 von wirtschaftlich abhängigen Sachverständigen in der gerichtsnahen "milliardenschweren Streitbewirtschaftungsindustrie" schon einmal Hinweise von Gerichten auf Wunschergebnisse erhalten hat, vom vorauseilendem Gehorsam einmal abgesehen, v. a. sei das Problem im Familienrecht, bei psychologischen und psychiatrischen Gutachten etc. verbreitet. Was hat Ihre Partei und haben Sie als rechtspolitischer Sprecher dagegen unternommen? Gibt es Nachbesserungsbedarf?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das zu der Zeit der Artikelveröffentlichung von der SPD geführte BMJV ist damals durch mehrere öffentliche Berichterstattungen und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern darauf hingewiesen worden, dass es Defizite in der Unabhängigkeit Neutralität und Qualität gerichtlich bestellter Sachverständiger und entsprechenden Gutachten gäbe. Deswegen wurde im Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode das Ziel gesetzt, die die Qualität von Gutachten und die Neutralität von Sachverständigen bei Gericht zu verbessern und zu gewährleisten. Durch größere Transparenz im gerichtlichen Auswahlverfahren sollten das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Neutralität der Sachverständigen erhöht werden und sichergestellt werden, dass die Gerichte qualifizierte Sachverständige ernennen. Im Oktober 2016 wurde dieses Vorhaben mit der Änderung des Sachverständigenrechts und weiterer Gesetze umgesetzt. Es wurden Qualitätsmerkmale festgelegt, die beispielsweise Sachverstände ich Kindschaftssachen vorweisen müssen. Der Verbesserung der Qualität familiengerichtlicher Gutachten dient auch das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderte Pilotprojekt „Professionelle Selbstkontrolle (Online Peer-Review-Verfahren)“ des Kompetenzzentrums für Gutachten – Recht, Psychologie, Medizin –.
Die Qualitätssicherung der bei Gericht bestellten Sachverständigen sowie der Gerichtsgutachten ist ein gewichtiges Anliegen der SPD und auch des BMJV. Wir evaluieren daher regelmäßig, ob weiterer Handlungsbedarf besteht, um das zurecht hohe Vertrauen in die deutsche Justiz zu rechtfertigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johannes Fechner