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Johannes Fechner
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Frage von Jürgen Z. •

Ist eine TRIAGE, z.B. im Zusammenhang mit Corona, unter Beachtung der Verfassungsgerichtsentscheidung 1 BvR 357/05 -, Rn. 1-156 vom 15.02.2006 überhaupt verfassungskonform?

Sehr geehrter Herr Fechner,
das RND berichtete am 17.11.:
"Für den Ernstfall, dass tatsächlich schwerwiegende Kapazitätsengpässe auf den Intensivstationen auftreten und triagiert werden muss, hat die DIVI, zusammen mit sieben weiteren Fachgesellschaften, im April vergangenen Jahres einen Leitfaden erstellt. Wichtigstes Kriterium der TRIAGE ist demnach die klinische Erfolgsaussicht.
Das heißt, es werden – wenn nicht anders vermeidbar – die Patientinnen und Patienten intensivmedizinisch priorisiert, die durch die Maßnahmen eine höhere Überlebenschance haben. Patientinnen und Patienten, bei denen es nur sehr geringe Aussichten gibt, dass sie überleben, werden nicht intensivmedizinisch behandelt. So könne eine Diskriminierung von Erkrankten aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder ihres sozialen Status vermieden werden, heißt es in der Divi-Leitlinie."
Wie stehen Sie und ihre Partei zu den TRIAGE-Absichten, insbesondere, da der Leitfaden intransparent und ohne Gesetz erstellt wurde

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre E-Mail zu diesem wichtigen Thema. Zunächst einmal muss unser Ziel jetzt sein, schnell mehr Impfkapazitäten zu schaffen etwa durch die Länder durch die Wiedereröffnung der Kreisimpfzentren, damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger geimpft sind und so die Auslastung der Intensivstationen geringer wird. Damit vermeiden wir Triage-Situationen. Ausschließen, dass es im Einzelfall zu solchen Situationen kommt, kann man auf Dauer natürlich nicht. Deshalb ist es gut, dass die DIVI als anerkanntes Expertengremium Grundlagen für die Ärztinnen und Ärzte erarbeitet hat. Ich halte diese Regelungen für sinnvoll und sehe deshalb akut keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu einer Korrektur. In dieser Wahlperiode werden wir aber sicher sämtliche Corona-Entscheidungen aufarbeiten und kritisch hinterfragen. Eine Frage, die wir hier bearbeiten werden, wird sicherlich sein, ob die Grundlagen für eine Triage-Entscheidung und die hierbei zu berücksichtigenden Kriterien nicht so fundamental die Menschenwürde der Bürgerinnen und Bürger berührt, dass es hierzu besser eine gesetzliche Grundlage verabschiedet vom Bundestag als Volksvertretung geben sollte.

Lassen Sie uns gerne in diesen Beratungen in Kontakt bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Fechner

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