Ein großer Teil der demokratischen Gesellschaft versucht seit über einem Jahr, die Politik zu überzeugen, ein AfD-Verbotsverfahren anzustrengen - warum weigert sich die Politik noch immer?
Die AfD zeigt ihr wahres Gesicht – die Forderung nach Remigration hat es nun sogar ins Wahlprogramm geschafft (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-parteitag-324.html). Phrasen, die AfD müsse man inhaltlich stellen oder sie ließe sich gar von Herrn Merz halbieren, sind Phrasen geblieben.
Im Sinne unserer wehrhaften Demokratie hat die Gesellschaft ihren Beitrag geleistet: Die Menschen haben in einer der bundesweit größten Petitionen gefordert, einen Verbotsantrag zu stellen (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verbot-unterschriften-100.html). Vor einem Jahr haben allein an drei Wochenenden fast 2 Mio. Menschen gegen rechts demonstriert (https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/demonstrationen-gegen-rechtsextremismus-102.html).
Demokratische Politiker haben dieses Engagement begrüßt – ihren Part aber nie erfüllt. Aus Bürgersicht fühlt sich das zunehmend wie unterlassene Hilfeleistung an. Wie können Sie das in unserer heutigen Welt noch rechtfertigen?
Sehr geehrte Frau Y.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die AfD verfolgt verfassungsfeindliche Ziele. Sie will Menschen mit Migrationshintergrund aus unserem Land werfen, von einem Tag auf den anderen alle Windräder abreißen, aus der EU austreten und hat ein völkisches Menschenbild. Die Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit allein reicht aber für ein Verbot nicht aus. Das Bundesverfassungsgericht zu Recht hohe Hürden für ein Parteiverbot festgelegt. Es muss vielmehr noch hinzukommen, dass die Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung auch aggressiv-kämpferisch beseitigen will. Dafür spricht vieles, ob wir aber einen Antrag mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnen würden, ist möglich, aber noch offen. Ich will deshalb noch weitere Informationen des Verfassungsschutzes abwarten, die auch ein Baustein dafür sein könnten, dass es im Deutschen Bundestag eine Mehrheit für ein AfD-Verbot gibt. Von einer Mehrheit im Deutschen Bundestag sind wir weit entfernt, ebenso von einer Mehrheit im Bundesrat oder der Bundesregierung. Beim NPD-Verbot haben alle drei Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung das Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht beantragt, was ein starkes politisches Zeichen war. Für zukünftige Parteienverbote sollten wieder alle drei Verfassungsorgane tätig werden. Insofern werden wir auch in der nächsten Wahlperiode die AfD genau beobachten und darauf drängen, dass wir bald weitere Informationen vom Verfassungsschutz erhalten.
Lassen Sie uns gern auch einmal vertieft telefonieren, ich freue mich auf Ihren Anruf.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Fechner