Der EGMR anerkannte induzierte Eltern-Kind-Entfremdung, dass es «alienierte Kinder» gibt u. bezeichnet die auf Entfremdung abzielenden Handlungen als emotionalen Kindesmissbrauch. Was haben Sie vor?
Mit Urteil vom 29.10.19 verpflichtete der EGMR die Republik Moldova zur Entrichtung einer hohen Genugtuung an eine Mutter von 3 Söhnen. (Prof. Hildegund Sünderhauf/Martin Widrig, EGMR anerkennt «Parental Alienation», https://sui-generis.ch/article/view/sg.160) Die staatlichen Kinderschutzbehörden & Gerichte hatten es versäumt, in der gebotenen Eile die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die von der Mutter monierte & durch das Verhalten ihres Vaters induzierte Entfremdung der Kinder von ihr, welche dokumentiert war, abzuwenden. Der EGMR anerkannte damit induzierte Eltern-Kind-Entfremdung, dass es «alienierte Kinder» gibt & bezeichnete die auf Entfremdung abzielenden Handlungen des Vaters als emotionalen Missbrauch der Kinder. In der Folgezeit wurden Italien sowie Ukraine vom EGMR verurteilt. Der oberste Gerichtshof im feministisch regierten Dänemark hat kürzlich einer Mutter, die das Kind entfremdet hat, Sorgerecht entzogen & auf Vater übertragen. Was werden Sie konkret unternehmen?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Wir haben uns im Ampel-Koalitionsvertrag grundlegende Reformen im Familienrecht vorgenommen. Auch mir sind – zugegeben nicht viele, aber eben doch einige – Fälle bekannt, in denen ein Elternteil versucht hat, dem Kind ein schlechtes Bild vom anderen Elternteil zu verschaffen. Das geht nicht und wir werden sicherlich prüfen, ob es zur Verhinderung solcher Vorgehensweisen gesetzlicher Klarstellungen bedarf. Aus meiner Sicht leisten gerade die Jugendämter aber hier gute Arbeit, wenn sie von solchen Fällen erfahren und sprechen solche Vorgehensweisen offen an. Sicherlich sind Jugendämter oft personell nicht optimal ausgestattet, so dass dies ein Ansatzpunkt ist, dass schnell reagiert werden kann, wenn ein Partner versucht, das Kind gegenüber dem anderen zu entfremden. Verfolgen Sie gern unsere Gesetzgebungsinitiativen im Familienrecht, ich freue mich auf Ihre Rückmeldung hierzu.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Fechner