Frage an Johannes Fechner von Otmar H. bezüglich Recht
Hallo Herr Fechner, wie bewerten Sie die anstehende Änderung des Infektionsschutzgesetz bezüglich der gesetzlichen Festschreibung von Maßnahmen. Steht dies,ihrer Meinung nach, im Einklang mit unseren Grundrechten?
Der frühere Präsident des Verfassungsgericht sprich von einem "Persilschein" für die Politik, das hört sich sehr bedenklich an.
Sehr geehrter Herr Hauser,
zunächst eine große Entschuldigung, dass mir Ihre Frage durchgegangen ist, es waren aber gerade im November turbulente Zeiten und ich war umfangreich mit der von Ihnen angesprochenen Gesetzesänderung beschäftigt.
Es ist gelungen, den Grundrechtsschutz deutlich zu verbessern. Ich räume ein, dass der ursprüngliche vom Bundesinnenminister vorgeschlagene Gesetzesentwurf erhebliche Schwächen hatte, die wir aber auf Druck der SPD und auch Teilen der Union verbessert haben. Jetzt haben wir einen viel stärkeren Schutz der Grundrechte, eine stärkere Rolle des Bundestages und der Länderparlamente und klare Vorgaben für die Landesregierungen, in welchen Grenzen sie die Schutzmaßnahmen erlassen können. Die Einschätzung von Herrn Papier mag für den ursprünglichen Gesetzesentwurf aus dem Hause Seehofer zugetroffen haben, alle Gerichte, die seitdem das Infektionsschutzgesetz zu bewerten hatten, kamen zum Ergebnis, dass die Neuregelung verfassungsgemäß ist. Das Gesetz hat dazu geführt, dass bestimmte Regelungen für rechtswidrig erklärt wurden, weil sie die Grenzen des vom Bundestag als Volksvertretung vorgegebenen Schranken für die Schutzmaßnahmen von den Landesregierungen überschritten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Johannes Fechner