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Johannes Fechner
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Frage von Alexander B. •

Frage an Johannes Fechner von Alexander B. bezüglich Recht

Mittlerweile liegt der Regierungsentwurf zur Reform der Restschuldbefreiung vor. Er sieht vor, dass das Verfahren auf 3 Jahre verkürzt wird. Soweit so gut. Allerdings gibt es m.E. eine vollkommen sinnlose Übergangslösung für einen kleinen Teil der Altfälle (um angeblich Fehlanreize auszuschließen). Wird die SPD hier einen Änderungsantrag einbringen, der zum Ziel hat, dass kein Altfall schlechter gestellt wird als Antragsteller*innen ab 1.10.2020? Mein eigenes Beispiel: ich bin seit Februar 2019 in der Privatinsolvenz. Hätte ich nicht schon Verfahrenskosten etc. bezahlt wäre ich erst 2025 fertig. Hätte ich noch bis 1.10.2020 gewartet, wäre ich 2023 fertig. Ich bitte sicherzustellen, dass alle Altfälle zum 1.11.2023 bereinigt werden. Am besten automatisch, ohne eigenen Antrag zu stellen.

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