Frage an Johannes Fechner von Stephan H. bezüglich Verbraucherschutz
Hallo Herr Fechner,
ich frage Sie in Ihrer Funktion als Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Bereich Verbraucherschutz.
Vor etwas über einem Jahr plante die Bundesregierung ein Verbot von Zweijahresverträgen und überzogenen Vertragsverlängerungen. Bisher ist es allerdings nur bei der Ankündigung geblieben.
Deshalb meine Frage: Gibt es schon einen genauen Zeitpunkt, wann das Verbot in Kraft treten soll?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
S. H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre völlig berechtigte Frage. In der Tat wäre es dringend geboten, endlich den guten Gesetzesvorschlag von Justizministerin Lambrecht umzusetzen, um Verbraucher besser vor windigen Vertragsgestaltungen zu schützen. Leider blockiert die Union auch dieses für Verbraucher wichtige Gesetzesvorhaben. Ich gehe davon aus, dass erst zum Jahresende eine Umsetzung dieses Gesetzes erfolgen kann, weil sich die Union strikt gegen die Verbesserungen für Verbraucher wendet wegen angeblicher negativer Folgen für die Wirtschaft. Diese sehe ich aber nicht, es geht um Fairness für Verbraucher bei Vertragsverlängerungen. Uns erreicht insbesondere von Unternehmen auch durchaus Zuspruch für dieses gute Gesetz, weil es das Vertrauen der Verbraucher in die angebotenen Produkte der Unternehmen stärkt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Johannes Fechner
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir sind nicht untätig geblieben: Im Januar hat Ministerin Lambrecht (SPD) das Gesetz für faire Verbraucherverträge vorgelegt. Hierin sind viele wichtige Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher enthalten. Zumindest einmal im Energiebereich wollen wir regeln, dass Verträge nicht telefonisch aufgeschwatzt werden können, sondern schriftlich bestätigt werden müssen. Telefonwerbung ist nur zulässig, wenn eingewilligt wurde. Und wir wollen die Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen kürzen (Unwirksamkeit eines Vertragsverhältnisses, das das regelmäßige Erbringen von Dienst- oder Werkleistungen zum Inhalt mit einer maximalen Laufzeit von einem Jahr und eine stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses nicht mehr um ein Jahr, sondern nur noch um drei Monate). Leider blockiert die Union dieses Gesetz, weil angeblich dadurch Interessen von Unternehmen verletzt würden. Dies sehen wir nicht so. Gerade wenn der Verbraucher weiß, dass er sich einfach von einem Vertragsverhältnis etwa in einem Fitnessstudio lösen kann, wird er eher ein solches Vertragsverhältnis eingehen und nicht wegen ihn benachteiligender Klauseln davor zurückschrecken. Ich setze darauf, dass wir noch in dieser Wahlperiode, also im Laufe des nächsten Jahres das Gesetz verabschieden. Am besten sollten Sie diese Frage an die Kollegen von der Union richten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Johannes Fechner