Frage an Johannes Fechner von Janne Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Fechner,
Ich würde gerne wissen ob sie die Neufassung des Paragraphen 219a für ausreichend halt, oder ob sie die Abschaffung des Paragraphen für gut heißen?
Sehr geehrte Frau Zimmermann,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.5.2020.
Ihre Frage kann ich mit einem klaren Nein beantworten, die Neufassung des § 219a StGB hat wie von Vielen befürchtet, nicht die notwendige Entkriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten erbracht. Deshalb bin ich wie auch meine Fraktion nach wie vor der Meinung, dass der § 219a StGB so schnell wie möglich abgeschafft oder zumindest deutlich eingeschränkt werden sollte, etwa durch eine Beschränkung auf reißerische Werbung. Mit unserem Koalitionspartner ist dies in dieser Wahlperiode nicht zu machen. Änderungen oder gar die Abschaffung des § 219a StGB wird es deshalb nur mit einer rot-rot-grünen Mehrheit in der nächsten Wahlperiode geben. Die jetzige Situation ist ärgerlich, weil Ärztinnen und Ärzte es so verwehrt wird, Frauen in schwieriger Lage sachliche Informationen zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Johannes Fechner"