Frage an Johannes Fechner von Ernst S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter H. Fehner,
warum müssen verhinderte Flugeisende (z.B.: Th.-Cook-Kunden) mit Steuergeld entschädigt werden?Nimmt der Staat Privatleuten jetzt jedes Risiko ab? Geht es noch?
Immerhin, die Umwelt wurde geschont durch ausfallende Flüge.
Setzen Sie sich in gleicher Weise z.B. für Blinde ein? (Blindengeld wurde gekürzt, z.B. in Niedersachsen durch U. vdL.)
Sehr geehrter Herr Strauß,
vielen Dank für Ihre Frage vom 13.12.2019. Anders als in anderen Wirtschaftsbereichen gibt es für Pauschalreisen eine EU-Vorgabe, wonach alle EU-Staaten verpflichtet sind, Reisepreiszahlungen gegen Insolvenzen von Reiseveranstaltern abzusichern. Dies haben wir getan, indem wir gesetzlich geregelt haben, dass bezahlte Reisepreise versichert sein müssen, wobei wir eine Haftungshöchstgrenze von 110 Mio. Euro normiert haben. Als wir diese Summe festgesetzt haben, war nicht absehbar, dass die Pleite von Thomas Cook mit diesem Betrag nicht ausreichend abgesichert werden kann. Hätten wir damals die möglicherweise nötige Summe von 500 Mio. Euro ins Gesetz geschrieben, hätte sich hierfür kein Versicherer gefunden. Für die Zukunft werden wir unter Einbeziehung der Reisebranche eine Fondlösung regeln, damit bei zukünftigen Insolvenzen von Reiseveranstaltern kein Steuergeld für die Rückzahlung bereits bezahlter Reisepreise in Anspruch genommen werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Johannes Fechner