Frage an Johannes Fechner von Wilfried M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Fechner,
Ihr Genosse Dirk Wiese hatte im Mai 2017 folgende Nachfragen unter Verweis auf fehlende Zuständigkeit nicht beantwortet (1), die ich deswegen nun Ihnen als Arbeitsgruppenleiter Recht/ Verbraucherschutz stelle nachdem ich lese, daß Sie sich für die bessere Dokumentation der Verhandlungen in Strafsachen einsetzen(2):
1.) Spricht -im Zusammenhang mit dem Regelungsgehalt des § 250 StPO- noch
immer etwas gegen die einvernehmliche audiovisuelle Dokumentation des Untersuchungsgespräches, das ein Beschuldigter mit einem Psychiater im
Rahmen einer Begutachtung -sozusagen als Zeuge in eigener Sache- führt?
2.) Können Sie -anders als ich- einen einzigen Lehrstuhlinhaber der
Psychiatrie und der Psychologie namhaft machen, der -nicht nur mir unverständliche - Vorbehalte z.B. der CSU-Abgeordneten/Ex-Richterin/Ex-Staatsanwältin Dr. iur. Launert (3) gegenüber der Videodokumentation des Untersuchungsgespräches aufgrund nachlesbarer sachkundiger Erwägungen teilt?
Ich möchte Sie darauf hinweisen, daß wir auch Ihre Genossin Dipl. Psychol. Dr. Esdar und den Datenschutzbeauftragten Thüringens befaßt haben, die der Sache gegenüber aufgeschlossen sind (4).
Daher meine Frage 3:
Wem nützt das -offenbar sachgrundlose- Verweigern bestmöglichster und finanziell erschwinglicher Transparenz in der forensischen Psychologie und Psychiatrie?
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
1) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dirk-wiese/question/2017-05-10/276946
2) https://www.lto.de/recht/justiz/j/reform-strafverfahren-spd-fuer-dokumentation-hauptverhandlung-bmjv-kommission/
3) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-silke-launert/question/2016-02-07/267238
4) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wiebke-esdar/question/2017-12-31/295727, http://datenschutz-grumpelt.de/media/files/thuerdsb_0832018zuaudiovisuellerdokumentationpsychexploration.pdf