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Johannes Fechner
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Frage von Matthias M. •

Frage an Johannes Fechner von Matthias M.

Sehr geehrter Herr Fechner,

Sie haben für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt und unter http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_johannes_fechner-778-78093--f434926.html#q434926 auch erläutert warum. Würden Sie nach EuGH-Urteil und Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages weiterhin für die Vorratsdatenspeicherung stimmen?

Unter anderem die folgenden Vorgaben des EuGH-Urteils werden laut Ausarbeitung nicht erfüllt:

* Speicherung von Vorratsdaten ist nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig
* Es dürfen nur Vorratsdaten solcher Personen gespeichert werden, die Anlass zur Strafverfolgung geben
* Vorratsdatenspeicherung muss auf geografisch eingegrenzte Gebiete beschränkt werden
* Vorratsdaten von Personen, deren Kommunikationsvorgänge dem Berufsgeheimnis unterliegen, dürfen nicht gespeichert werden

Wenn nicht, setzen Sie sich nun für eine Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung ein?

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Marx

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Marx,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7.2.2017, die ich mit der Bitte um Entschuldigung für die in der Tat sehr späte Beantwortung beantworte wie folgt:

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland durch das Höchstspeicherfristengesetz deutlich eingeschränkt worden. Nur bei schweren Straftaten darf sie angewandt werden und ist insofern genau im Sinne des EuGH-Urteils. Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht anders entscheidet als der EuGH und dass gegebenenfalls auf europäischer Ebene eine EU-Richtlinie erlassen wird, die die Vorratsdatenspeicherung zulässt. In meinem Wahlkreis konnte ein Mord an einer Joggerin nur wegen der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden. Auch gibt es Fälle, bei denen der Beschuldigte freigesprochen wurde, weil er über die Vorratsdatenspeicherung nachweisen konnte, dass er nicht am Tatort war.

Wir warten also in aller Ruhe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab, die voraussichtlich noch in diesem Jahr ergeht und werden dann die weiteren Schritte beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johannes Fechner, MdB

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