Frage an Johannes Fechner von Anton S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Fechner,
Im Sommer 2015 machte ich meinen nächsten Karriere-Schritt, wechselte beruflich zu einer Schweizer Firma und erhalte seitdem mein Gehalt entsprechend auch in Schweizer Franken.
Ende des Jahres muss ich meine Eigentumswohnung in Deutschland anschlussfinanzieren. Im Januar 2016 stellte ich eine erste Anfrage bei verschiedenen Banken und erhielt auch entsprechende Angebote.
Als ich nun die Anfragen wiederholte, um die Finanzierung auch abzuschließen, erhalte ich nun von keiner der zahlreichen angefragten Banken mehr ein Angebot, da im März das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen und in Kraft gesetzt wurde.
Sie sind Mitglied des Ausschuss für Verbraucherschutz und haben dieses Gesetz maßgeblich mit zu verantworten und verantworten nun auch, dass ich unter Umständen meine Eigentumswohnung verkaufen muss, da ich ansonsten mein auslaufendes Hypothekendarlehen nicht zurückzahlen kann. Trotz gesicherten guten Einkommens erhalte ich momentan keinen Kredit, weil ich mein Gehalt in einer fremden Währung erhalte. Bis jetzt kam ich mich nicht schutzbedürftig vor, da ich einem Wechselkursrisiko ausgesetzt bin.
Von meiner Bankerin bekam ich die Auskunft, dass das Gesetz keinerlei Vorbereitung-Zeitraum vorsah und umgehend rechtsgültig wurde. Die Banken haben noch keine Lösung, wie sie das Gesetz technisch bei Hypothekendarlehen umsetzen und gewähren erstmal den betroffenen Kunden daher keine neuen Kredite.
Was nun Herr Fechner?
Das geschilderte Problem dürfte zahlreiche Grenzgänger betreffen, die ihr Gehalt nicht in Euro erhalten, aber in Deutschland leben und hier auch eine Immobilie finanzieren (müssen).
Ich danke ganz herzlich für den Beitrag meiner Volksvertreter zu meinem Problem und auch für eine Reaktion auf diese Anfrage, sehr gerne auch öffentlich.
Bitte verzeihen Sie meinen Sarkasmus. Mir fällt zu soviel Verbraucherschutz leider nichts mehr ein.
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Weshalb sie keine Anschlussfinanzierung erhalten, nur weil sie in der Schweiz arbeiten, kann ich nicht so recht nachvollziehen. Bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie haben wir diesbezüglich nichts Spezielles geregelt.
Allerdings haben wir die Kreditwürdigkeitsprüfungen verschärfen müssen, weil die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie dies vorsah. Die EU-Kommission wollte mit diesem Vorschlag eine Regelung schaffen, so dass in Deutschland nicht wie in den USA eine Finanzkrise durch faule Kredite entstehen kann.
Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat nun in den vergangenen Monaten teilweise für Verunsicherung bei Banken bei der Kreditvergabe gesorgt.
Vor allem Fragen der Kreditvergabe im Rahmen des altersgerechten Umbaus, bei Renovierungen und die Bewertung der Kreditfähigkeit eines potentiellen Kunden haben in der Praxis zu Umsetzungsschwierigkeiten geführt. Deshalb ist es zu begrüßen, dass Justizminister Heiko Maas nunmehr eine entsprechende Nachsteuerung angekündigt hat.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für gesetzliche Umformulierungen ein. Wie in Österreich sollte der Immobilienwert bei Kreditverträgen für den Kauf oder die Renovierung von Immobilien als Sicherheit berücksichtigt werden können. So können insbesondere junge Familien und ältere Menschen Kredite im Immobilienbereich erhalten.
Ich vermute, dass diese Problematik der Grund für die von Ihnen angefragten Banken war, Ihnen keinen Kredit anzubieten. Insofern hoffe ich, Ihre Frage beantwortet zu haben und bitte andernfalls um Rückmeldung per E-Mail an johannes.fechner@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Fechner, MdB