Frage an Johannes Fechner von Johannes F.
Sehr geehrter Herr Dr. Fechner,
welche Meinung vertreten Sie bzgl. dem geplanten Fracking? Eine Vielzahl der Bundesbürger sind eindeutig dagegen. Auch ich gehöre zu den Gegnern, da ich der Meinung bin, dass wir der folgenden Generation und weiteren bereits genug Probleme hinterlassen. Solange wir uns nicht hundertprozentig sicher sind, dass keine Spätfolgen zu Erwarten sind, sollten wir gegen das geplante Fracking stimmen. Es wäre toll wenn auch Sie uns unterstützen!
Sehr geehrter Herr Franzen,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Fracking, zu der ich gerne hier Stellung nehmen möchte:
Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen "konventionellem" und "unkonventionellem" Fracking differenziert. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Regelungspaket soll das geändert werden. Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen nun also endlich das in Angriff, was die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Sie sind daher ein längst überfälliger und wichtiger Schritt.
Oberstes Ziel muss es dabei sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.
Im Rahmen der Gespräche mit der Union und bei den Anhörungen im Deutschen Bundestag hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, sich für die Klärung zentraler Fragen noch etwas mehr Zeit zu nehmen. Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben. Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden. Gemäß dem Koalitionsvertrag müssen die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. In diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen.
Der Ball liegt jetzt bei der CDU/CSU, damit wir ein Gesetz bekommen, das dem Schutz des Menschen, der Natur und des Trinkwassers vollumfänglich gerecht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johannes Fechner, MdB