Frage an Johannes Fechner von Stefan W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Fechner,
mit Schrecken lese ich von den Plänen der großen Koalition in Bezug auf die geplante Vorratsdatenspeicherung. Nicht nur, dass hier der JM eine extreme Kehrtwende zu Gunsten der groKo vollzogen hat wird hier mit einem Sicherheitszugewinn argumentiert. Zu aller erst: Frankreich hat die Vorratsdatenspeicherung und was hat es in Bezug auf die Anschläge gebracht?
Ich finde es sehr fragwürdig in einer Demokratie, die die BRD zumindest lauf Verfassung heute noch ist, wenn über jeden Bürger egal ob unbescholten oder nicht umfangreiche Profile aufgezeichnet werden sollen. Ach nein - auch hier sind Ausnahmen geplant, die unter anderem die Politiker ausschließt. Ein Schelm der böses denkt...
Dank Smartphones gehören hierzu ja auch absolute Bewegungsprofile, denn in der heutigen Zeit fragen Apps regelmäßig Daten ab, so dass auch jedes mal der Standort gespeichert wird. Im ersten Schritt die Datensammlung und dann wird auch die Freigabe nur noch eine Frage der Zeit sein. Wie weit ist es noch mit den Freiheiten, wenn erst ein gläserner Bürger existiert? An dieser Stelle noch ein Zitat von Benjamin Franklin, was man bedenken sollte:
"Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um eine geringfügige bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken, verdient weder Freiheit, noch Sicherheit."
Statt mit solcher Scheinsicherheit zu werben, sollte im Bereich der inneren Sicherheit weniger gespart werden. Wenn man beispielsweise die Fläche des Polizeireviers Lahr betrachtet und wie viele Kräfte dort nachts oder am Wochenende im Einsatz sind. Welche Abdeckung kann da überhaupt gewährleistet werden?
Mich interessiert, wie Sie persönlich zu diesen Plänen stehen und vor allem zu den Fragen des Persönlichkeitsschutzes. Und ich würde mich freuen hier keine floskelbehaftete Antwort zu erhalten, sondern eine wirkliche Antwort die auch über zwei oder drei Sätze hinausgeht.
Vielen Dank
Mit besten Grüßen
Stefan Wingert
Sehr geehrter Herr Wingert,
vielen Dank für Ihre Frage. Wenn es darum geht, Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität und Terrorismus zu schützen, müssen wir in der Tat immer darauf achten, dass wir dabei deren Freiheitsrechte nicht unangemessen einschränken.
Wenn Sie sich in Europa umsehen und die dortigen Vorratsdatenspeicherung-Gesetze mit dem Vorschlag von Justizminister Maß vergleichen, dann werden Sie feststellen, dass er einen äußerst restriktiven Vorschlag unterbreitet hat. Telefondaten dürfen nur zehn Wochen gespeichert werden. Funkzellendaten nur vier Wochen, gerade weil hier bei mir verhindern wollen, dass umfangreiche Bewegungsbilder erstellt werden können. Während in Frankreich nun sogar die Inhalte von E-Mails oder aufgerufenen Internetseiten gespeichert werden sollen, wollen wir dies auf keinen Fall.
Besonders wichtig ist mir, dass die Daten von der Staatsanwaltschaft, also nicht etwa dem Zoll, Finanzämtern oder Krankenkassen, abgerufen werden dürfen und dies auch nur dann, wenn ein Richter dies beschlossen hat. Insbesondere gibt es keine Eilkompetenz für Polizei oder Staatsanwaltschaft. Ganz wichtig ist mir, dass Betroffene informiert werden und Löschungsansprüche haben, die eingeklagt und durchgesetzt werden können. Wenn ein Unternehmen gegen die Löschungspflichten verstößt, werden Bußgelder erhoben. Wenn ein Unternehmen Daten an Dritte weitergibt, wird dies zukünftig durch einen von uns neu geschaffenen Straftatbestand der Datenhehlerei bestraft.
Meine persönliche Haltung zu diesem Projekt habe ich in einem Interview wiedergegeben:
http://www.taz.de/Kritiker-der-Vorratsdatenspeicherung/!158582/
Völlig Recht gebe ich Ihnen, wenn Sie darauf verweisen, dass die Polizei personell gut ausgestattet sein muss. Die besten Gesetze bringen nichts, wenn die Vollzugsorgane technisch oder personell ungenügend ausgestattet sind. Wir haben uns deshalb als SPD in den Haushaltsberatungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Bundespolizei 20 Millionen mehr bekommt für Fahrzeug und Ausrüstung, dass dort 400 neue Stellen geschaffen werden und schließlich wurden beim Generalbundesanwalt sechs neue Stellen geschaffen für Bundesanwälte, die sich schwerpunktmäßig mit Terrorismus/Syrien beschäftigen. Diese Personalmaßnahmen werden aus meiner Sicht ganz erheblich dazu beitragen, dass Polizei und Staatsanwälte die Bürger vor Kriminalität und Terrorismus schützen können. Sinn der baden-württembergischen Polizeireform ist, der Polizei mehr personelle Spielräume zu geben, um die von Ihnen zurecht gewünschte Polizeipräsenz auch in Lahr zu gewährleisten. Deshalb werde ich mich noch diese Woche mit Vertretern der Lahrer Polizei treffen, um mir ein Bild direkt vor Ort zu machen.
Vielleicht ergibt sich ein persönliches Gespräch zur Vertiefung Ihrer Fragen. Schon jetzt darf ich Sie herzlich einladen - etwa zu meiner Veranstaltung "Einbruchskriminalität bekämpfen" am 12.5.2015, 19:00 Uhr, Altes Rathaus, Emmendingen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johannes Fechner, MdB