Frage an Johannes Fechner von Manfred M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Fechner,
zur abschlagsfreien Rente ab 63 habe ich eine Frage:
Seit dem 1.4.2013 bin ich mit 63 Jahren und 3 Monaten in den Ruhestand getreten und von meiner Rente werden 7,2 % abgezogen. Ich habe ohne Unterbrechungen 48 rentenversicherungspflichtige Beitragsjahre vorzuweisen. Gilt für mich ab dem 1.7.2013 auch die Rente ohne 7,2% Abschlag?
Danke für eine Nachricht und freundliche Grüße
Manfred Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie bezieht sich auf die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU vorgesehene abschlagsfreie Rente. Diese Regelung ist nach langem Ringen von der SPD in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt worden und bedeutet eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung. Gesetzliche Änderungen des Rentenzuganges beziehen sich immer nur auf den Zugang, niemals auf den Bestand. Juristisch gesprochen gilt hier das sogenannte "Rückwirkungsverbot". Würde man die Regelung auch auf den Bestand übertragen, so müsste eine komplette Neuberechnung auf Grundlage des jetzt geltenden Rechts vorgenommen werden; dies wäre nicht nur mit einem exorbitanten Verwaltungsaufwand verbunden, es könnte im Einzelfall auch zu Verschlechterungen führen! Daher wird die geplante Regelung für Ihren Fall, der in der Vergangenheit liegt, leider nicht zum Tragen kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johannes Fechner, MdB