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Johannes Fechner
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Frage von Gertrud H. •

Frage an Johannes Fechner von Gertrud H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Fechner
Darf ich für meinen Mann der Demenz ist Wählen?
Habe die Betreuung für Ihn.

Mit freundlichen Grüßen
Gertrud Hauber

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Hauber,

wenn Ihr Mann ganz und nicht nur teilweise (also nicht etwa nur etwa im Hinblick auf Vermögensangelegeheiten)  unter Betreuung steht, dann ist er leider nicht wahlberechtigt. Dies ist im Bundeswahlgesetz in § 13 Nr. 2 BWG geregelt, die Vorschrift lautet:   § 13 Ausschluß vom Wahlrecht

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, derjenige, ……für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johannes Fechner

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