Frage von Gertrud H. • 29.08.2013
Frage an Johannes Fechner von Gertrud H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Fechner
Darf ich für meinen Mann der Demenz ist Wählen?
Habe die Betreuung für Ihn.
Mit freundlichen Grüßen
Gertrud Hauber
Antwort von Johannes Fechner SPD • 03.09.2013
Sehr geehrte Frau Hauber,
wenn Ihr Mann ganz und nicht nur teilweise (also nicht etwa nur etwa im Hinblick auf Vermögensangelegeheiten) unter Betreuung steht, dann ist er leider nicht wahlberechtigt. Dies ist im Bundeswahlgesetz in § 13 Nr. 2 BWG geregelt, die Vorschrift lautet: § 13 Ausschluß vom Wahlrecht
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, derjenige, ……für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johannes Fechner