Werden Sie sich für eine bayernweite Hot-Spot-Regelung einsetzen, die die Maskenpflicht zurück in die Schulen bringt?
Sehr geehrter Herr Becher,
die Infektionszahlen sind derzeit so hoch wie nie zuvor. Gleichzeitig müssen seit heute müssen Grundschüler im Unterricht keine Masken mehr tragen. Ich als Elternbeirat fordere Sie dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass bayernweit die HotSpot-Regelung aktiviert wird und im Unterricht wieder Maske getragen wird. Es ist vollkommener Irrsinn, auf diese einfache Schutzmaßnahme in Innenräumen zu verzichten, während im Pausenhof, wo die Kinder herumlaufen und Abstand halten können, die Maske aufbehalten werden muss.
Die PCR-Tests schützen die Kinder zu spät vor Ansteckung. Die Wissenschaft (u.a. Dr.Keppler, Virologe aus München, Dr.Drosten) ist ganz überwiegend der Meinung, dass der sehr effiziente und minimal invasive Basisschutz Maske nicht ohne weiteres aufgegeben werden darf.
Familienangehörige mit Vorerkrankungen werden durch den Verzicht ohne Not in Gefahr gebracht.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Stefan L.
Sehr geehrter Herr L.,
als Grüne Fraktion haben wir uns im Landtag mit einem Dringlichkeitsantrag dafür eingesetzt, die Möglichkeit der Bundesgesetzgebung für die Einführung einer Hotspot-Regelung in Bayern zu nutzen: https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000013500/0000013872.pdf
Als konkrete Maßnahme hatten wir die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) in öffentlich genutzten Innenräumen beantragt. Konkret hätte das bedeutet: Überall, wo bisher eine Maske getragen werden musste, gilt weiterhin die Maskenpflicht, zum Beispiel beim Einkaufen und in Schulen. Die Maßnahme sollte ab dem 3. April 2022, befristet für einen Zeitraum von zunächst vier Wochen, ermöglicht werden. Für den Zeitraum danach sollte aus unserer Sicht eine Neubewertung erfolgen. Der Antrag wurde von CSU, Freien Wählern, FDP und AfD abgelehnt. Das Tragen einer FFP2-Maske in öffentlichen Innenräumen ist aus Sicht der Expert*innen ein zentrales und effektives Schutzinstrument. Diese Regelung wäre wirksam, wenig freiheitseinschränkend und damit aus unserer Sicht zumutbar gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Becher